Entscheidungsstichwort (Thema)
Wohnraummiete: Kündigungsrecht des Mieters bei genereller Verweigerung der Untervermietungserlaubnis
Leitsatz (amtlich)
Bei genereller Verweigerung der Untervermietung kann der Mieter auch dann kündigen, wenn er einen konkreten Untermietinteressenten nicht benannt hat.
Orientierungssatz
Zitierung: Abgrenzung OLG Koblenz, 30. April 2001, 4 W - RE - 525/00, Grundeigentum 2001, 769.
Fundstellen
Haufe-Index 1739318 |
ZMR 2001, 969 |
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