Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnraummiete: Erhöhungsverlangen nach unbestimmter Umstellung von Bruttomiete auf Nettomiete

 

Leitsatz (amtlich)

Stimmt der Mieter nur grundsätzlich einer Änderung der Bruttomiete in eine Nettomiete zu, ohne daß die neue Nettokaltmiete und die Betriebskostenvorschüsse festgelegt werden, ist ein späteres Erhöhungsverlangen des Vermieters, das von einer Nettomiete ausgeht, unwirksam.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1735119

IPuR 2001, 46

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