Entscheidungsstichwort (Thema)
Wohnraummiete: Erhöhungsverlangen nach unbestimmter Umstellung von Bruttomiete auf Nettomiete
Leitsatz (amtlich)
Stimmt der Mieter nur grundsätzlich einer Änderung der Bruttomiete in eine Nettomiete zu, ohne daß die neue Nettokaltmiete und die Betriebskostenvorschüsse festgelegt werden, ist ein späteres Erhöhungsverlangen des Vermieters, das von einer Nettomiete ausgeht, unwirksam.
Fundstellen
Haufe-Index 1735119 |
IPuR 2001, 46 |
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