Entscheidungsstichwort (Thema)
Wohnungseigentum: Erweiterung der durch die Teilungserklärung geregelten Verwalterbefugnisse durch Mehrheitsbeschluß
Orientierungssatz
Wenn die Rechte und Befugnisse des Verwalters bereits in der Teilungserklärung geregelt sind, ist lediglich eine allgemeine Erweiterung der gesetzlichen Vertretungsmacht des Verwalters durch Mehrheitsbeschluß oder Verwaltervertrag unzulässig. Rechtlich unbedenklich ist dagegen eine konkrete Erweiterung der Befugnisse des Verwalters durch Mehrheitsbeschluß (hier: Rechtsanwaltsbeauftragung für bestimmte, laufende Verfahren) (Anschluß OLG Köln, 21. November 2001, 16 Wx 185/01, ZMR 2002, 972).
Nachgehend
OLG Köln (Beschluss vom 15.10.2003; Aktenzeichen 16 Wx 137/03) |
Fundstellen
Haufe-Index 1739829 |
ZMR 2003, 783 |
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