Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnungseigentum: Erweiterung der durch die Teilungserklärung geregelten Verwalterbefugnisse durch Mehrheitsbeschluß

 

Orientierungssatz

Wenn die Rechte und Befugnisse des Verwalters bereits in der Teilungserklärung geregelt sind, ist lediglich eine allgemeine Erweiterung der gesetzlichen Vertretungsmacht des Verwalters durch Mehrheitsbeschluß oder Verwaltervertrag unzulässig. Rechtlich unbedenklich ist dagegen eine konkrete Erweiterung der Befugnisse des Verwalters durch Mehrheitsbeschluß (hier: Rechtsanwaltsbeauftragung für bestimmte, laufende Verfahren) (Anschluß OLG Köln, 21. November 2001, 16 Wx 185/01, ZMR 2002, 972).

 

Nachgehend

OLG Köln (Beschluss vom 15.10.2003; Aktenzeichen 16 Wx 137/03)

 

Fundstellen

Haufe-Index 1739829

ZMR 2003, 783

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