Entscheidungsstichwort (Thema)

Erledigung der Hauptsache: Eintritt der Rechtshängigkeit im Verfahren der einstweiligen Verfügung

 

Leitsatz (amtlich)

(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

Im Verfahren der einstweiligen Verfügung tritt Rechtshängigkeit mit der Einreichung des Antrags ein (hier: Antrag auf Unterlassung des Abrisses des mitgemieteten Wohnungsbalkons).

 

Fundstellen

Haufe-Index 1733379

WuM 2002, 221

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