Entscheidungsstichwort (Thema)

Gewerberaummiete: Außerordentliche Mieterkündigung bei Erschwerung des Ladenzugangs durch umfangreiche Straßenbauarbeiten

 

Orientierungssatz

Umfangreiche Straßenbauarbeiten im Bereich eines Geschäftslokals in der Innenstadt (hier: Floristenwerkstatt) berechtigten den Mieter nicht zur außerordentlichen Kündigung des langfristigen Mietvertrages, wenn das Erreichen des Geschäfts zwar durch Sperrung der daran vorbeiführenden Straße, Wegfall von Parkplätzen und eine Veränderung der Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr erschwert wird, ein fußläufiger Zugang über den Bürgersteig aber jederzeit möglich ist (Abgrenzung OLG Dresden, 18. Dezember 1998, 5 U 1774/98, NZM 1999, 317).

 

Fundstellen

Haufe-Index 1739856

NJW-RR 2003, 1594

NZM 2003, 899

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