Entscheidungsstichwort (Thema)
Anspruch des Vermieters auf Beseitigung einer störenden Parabolantenne bei möglichem Empfang von sechs Fernsehsendern des Heimatlandes des Mieters mittels Kabelfernsehens
Orientierungssatz
Kann der (türkische) Mieter über das Kabelnetz bereits sechs Fernsehsender seines Heimatlandes empfangen, so ist seinem berechtigten Informationsinteresse in ausreichendem Maße Rechnung getragen, so dass der Hauseigentümer die Beseitigung einer auf dem Balkon installierten, den optischen Gesamteindruck der Hausfassade erheblich beeinträchtigenden Parabolantenne verlangen kann (vergleiche BVerfG, 24. Januar 2005, 1 BvR 1953/00, NJW-RR 2005, 661).
Nachgehend
OLG Düsseldorf (Urteil vom 14.02.2006; Aktenzeichen I-20 U 195/05) |
Fundstellen
Haufe-Index 1739917 |
NJW-RR 2005, 1603 |
NZM 2005, 861 |
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