Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnungseigentum: GbR als Wohnungseigentumsverwalter

 

Orientierungssatz

Im Anschluß an die neue Rechtsprechung des BGH zur Rechtsfähigkeit der (Außen-)GbR kann eine BGB-Gesellschaft zum Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft bestellt werden (Anschluß BGH, 29. Januar 2001, II ZR 331/00, NZM 2001, 299).

 

Fundstellen

Haufe-Index 1739758

NZM 2001, 1152

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