Leitsatz (amtlich)
1. Auch nach 30 Jahren kann die erstmalige Herstellung eines der Teilungserklärung entsprechenden Zustandes durch Errichtung eines Einfamilienhauses realisiert werden.
2. Das Recht zum Bauen wird auch nicht "verbraucht", wenn ein erster Bauantrag negativ beschieden wurde.
3. Die Bezeichnung einer Teileinheit als "Hausmeisterwohnung" stellt keine verbindliche Gebrauchsregelung dar (HansOLG Hamburg, 26. Januar 2000, 318 T 160/99, ZMR 2000, 628).
Fundstellen
Dokument-Index HI1760415 |
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