Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnraummiete: Betriebskosten bei vermietetem Wohnungseigentum

 

Orientierungssatz

1. Ein Beschluß der Wohnungseigentümergemeinschaft über die Verteilung der Kosten nach § 28 Abs. 5 WEG ist keine rechtliche Voraussetzung für eine Nebenkostenabrechnung gegenüber dem Mieter (entgegen OLG Düsseldorf, 23. März 2000, 10 U 160/97, ZMR 2000, 452).

2. Dem vermietenden Wohnungseigentümer entstehen die Kosten bereits mit der Tätigung von Ausgaben.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1736712

ZMR 2003, 38

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