Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnungseigentum: Terrassenverglasung als bauliche Veränderung. Wohnungseigentum: schikanöses Beseitigungsverlangen der Wohnungseigentümergemeinschaft

 

Orientierungssatz

1. Eine bauliche Veränderung iSd WEG § 22 (juris: WoEigG) liegt vor, wenn ein Wohnungseigentümer eigenmächtig einen Terrassenfreisitz verglasen läßt (hier: Anbringung einer demontierbaren Schiebeverglasung).

2. Ein Mehrheitsbeschluß der Wohnungseigentümer, mit dem die nachträgliche Genehmigung der Verglasung abgelehnt und dem Verwalter aufgegeben wird, für deren Beseitigung zu sorgen, ist nicht schikanös. Dies gilt auch dann, wenn zuvor andere Wohnungseigentümer ungenehmigte bauliche Veränderungen ohne Beanstandung vorgenommen hatten.

 

Nachgehend

OLG Karlsruhe (Beschluss vom 18.09.2000; Aktenzeichen 14 Wx 45/00)

 

Fundstellen

Haufe-Index 1736342

ZMR 2001, 224

Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis Gold enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge