Entscheidungsstichwort (Thema)
Wohnungseigentum: Terrassenverglasung als bauliche Veränderung. Wohnungseigentum: schikanöses Beseitigungsverlangen der Wohnungseigentümergemeinschaft
Orientierungssatz
1. Eine bauliche Veränderung iSd WEG § 22 (juris: WoEigG) liegt vor, wenn ein Wohnungseigentümer eigenmächtig einen Terrassenfreisitz verglasen läßt (hier: Anbringung einer demontierbaren Schiebeverglasung).
2. Ein Mehrheitsbeschluß der Wohnungseigentümer, mit dem die nachträgliche Genehmigung der Verglasung abgelehnt und dem Verwalter aufgegeben wird, für deren Beseitigung zu sorgen, ist nicht schikanös. Dies gilt auch dann, wenn zuvor andere Wohnungseigentümer ungenehmigte bauliche Veränderungen ohne Beanstandung vorgenommen hatten.
Nachgehend
OLG Karlsruhe (Beschluss vom 18.09.2000; Aktenzeichen 14 Wx 45/00) |
Fundstellen
Haufe-Index 1736342 |
ZMR 2001, 224 |
Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis Gold enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen