Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnraummiete: Umlagefähigkeit nach Mietbeginn neu entstehender Betriebskosten. Wohnraummiete: Überwälzungsklausel hinsichtlich der Tankreinigungskosten

 

Orientierungssatz

1. Entstehen erst nach Beginn des Mietverhältnisses neue Betriebskosten (hier: Haftpflichtversicherungskosten), so ist im Wege der Vertragsauslegung zu ermitteln, was die Parteien vereinbart hätten, wenn über die Frage der Umlage der neuen Betriebskosten verhandelt worden wäre.

2. Eine Mietvertragsklausel, nach der der Mieter die Kosten der Heizungstankreinigung zu tragen hat, ist gemäß § 9 AGBG unwirksam, weil es sich um Instandhaltungskosten handelt und es an der im Falle der Abweichung vom gesetzlichen Leitbild des Mietvertrags erforderlichen Festlegung einer zumutbaren Höchstgrenze fehlt.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1734242

ZMR 2005, 871

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