Entscheidungsstichwort (Thema)

Mietvertrag: Unmöglichkeit des vertraglich übernommenen Winterdienstes

 

Leitsatz (amtlich)

(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

Der Mieter wird von der mietvertraglichen Winterdienstpflicht jedenfalls dann frei, wenn ihm persönlich aus gesundheitlichen Gründen der Winterdienst nicht mehr möglich ist und weder Private noch gewerbliche Dritte am Ort zur Übernahme der Winterdienstleistung bereit sind.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1738832

WuM 2004, 193

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