Entscheidungsstichwort (Thema)

Kündigung eines Nutzungsvertrages für ein Grundstück im Beitrittsgebiet: Entschädigungsanspruch des Nutzers hinsichtlich vorhandener Aufbauten. Kündigung eines Nutzungsvertrages für ein Grundstück im Beitrittsgebiet: Einwand rechtzeitiger Zahlung rückständigen Nutzungsentgelts

 

Orientierungssatz

1. Hat der Eigentümer eines Grundstücks im Beitrittsgebiet einen Nutzungsvertrag aus wichtigem Grund (wirksam) gekündigt, schuldet er dem Nutzer eine Entschädigung nur für solche Aufbauten, die für ihn subjektiv verwertbar sind.

2. Ein aufstehendes Wochenendhaus ist für den Eigentümer subjektiv nicht verwertbar und stellt damit keine entschädigungspflichtige Werterhöhung dar, wenn der Eigentümer das Grundstück zukünftig für eine Wohnhausbebauung nutzen will.

3. Der wegen Zahlungsverzuges gekündigte Nutzer kann gegen die Wirksamkeit der Kündigung nicht erfolgreich einwenden, er habe im Hinblick auf eine entsprechende Anwendung des BGB § 554 Abs 2 oder des MHG § 9 Abs 2 (juris: MietHöReglG) rechtzeitig gezahlt. Eines entsprechende Anwendung dieser Vorschriften kommt nicht in Betracht.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1739128

VIZ 2002, 244

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