Überblick

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer kann vor allem (aber nicht nur) wegen Hausgeldes, das nicht entrichtet wurde[1], schlechten Hausgeldmanagements bzw. schlechten Mahnwesens in eine Liquiditätskrise geraten[2], also in eine Situation, in der sie erwartungsgemäß oder überraschend nicht über genügend Mittel verfügt, ihre laufenden Verbindlichkeiten zu begleichen. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer – eigentlich: die Wohnungseigentümer – muss dann Mittel und Wege finden, um (am besten dauerhaft) der Liquiditätskrise zu entkommen.

Aufgabe des Verwalters ist es, eine solche Liquiditätskrise möglichst zu verhindern. Ist dies nicht möglich, muss der Verwalter sofort reagieren. Seine Aufgabe besteht dann darin, die Wohnungseigentümer unverzüglich – am besten in einer außerordentlichen Eigentümerversammlung – über die Sachlage zu informieren und den Wohnungseigentümern die Wege aus der Krise vorzustellen. Dann ist es an den Wohnungseigentümern, einen der vorgestellten Wege zu wählen. Kommt es zu keiner Lösung, muss der Verwalter erwägen, sein Amt niederzulegen. Eine Gemeinschaft ohne Geld ist dauerhaft nicht zu verwalten.

Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis Gold enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge