Wird bei Teilung eines Grundstücks in Wohnungseigentum eine bestehende Auflassungsvormerkung in den einzelnen Wohnungsgrundbuchblättern vermerkt, können später einzelne Wohnungseigentumsrechte aus der Vormerkung nicht freigegeben werden. Die Vormerkung kann nur insgesamt gelöscht werden.

Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis Gold enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge