1.3.1 Auftragsklärung
Zunächst erklärt der Mediator das Verfahren der Mediation. Er erläutert den Unterschied zum gerichtlichen Verfahren und fragt nach der Motivation, die beide Seiten dazu bewogen hat, diesen Weg zu versuchen.
Die Teilnehmer besprechen Grundregeln und legen diese verbindlich fest. Dazu gehört z. B. die Neutralitätsverpflichtung des Mediators oder die Vereinbarung, dass man die andere Seite ausreden lässt, dass alle benötigten Informationen offengelegt werden usw.
1.3.2 Entwicklung der Themenbereiche
Nun werden die Themen gesammelt. Es wird festgestellt, wo Übereinstimmung und wo Dissens besteht. Dann einigt man sich über die Reihenfolge, in der die Themen bearbeitet werden sollen.
1.3.3 Konfliktbearbeitung
Hier müssen zunächst alle notwendigen Informationen erhoben werden, z. B. welche Verträge oder Teilungserklärungen/Beschlüsse es in einer WEG gibt. Dann gilt es, die hinter den Positionen tiefer liegenden Interessen der Parteien zu sehen und zentrale persönliche Anliegen zu formulieren.
Der Mediator hört sich jede Seite an, bemüht sich bestmöglich, diese zu verstehen, ohne zu werten. Dabei soll die Kommunikation möglichst nur zwischen Mediator und einem der beiden Beteiligten stattfinden. Dies ist oft bereits ein verblüffender Schritt zur Lösung: Wenn der andere seine Position vorträgt, darf ich darauf zwar nicht gleich etwas erwidern, was oft schwerfällt, muss mich aber auf der anderen Seite auch nicht gleich verteidigen. Das ist entspannend und ermöglicht oft erstmals eine andere Wahrnehmung der Position des Gegenübers ("So habe ich das noch nie gehört...").
Zentrales Thema an dieser Stelle ist oft Gerechtigkeit. Der Mediator ist dabei dafür verantwortlich, dass "Verfahrensgerechtigkeit" besteht, z. B. dass jede Seite gleichwertig angehört wird, kein Partner dominiert oder wichtige Informationen zurückhält. Eine Mediation kann mehr berücksichtigen als juristische Paragrafen, z. B. unterschiedliche Leistungen einbeziehen oder maßgeschneiderte Lösungen unter Einbeziehung von weiteren Themen finden.
1.3.4 Problemlösung
Hier werden verschiedene Lösungsvarianten entwickelt, ausprobiert und bewertet. Es gibt nie nur eine Möglichkeit. In der gemeinsamen Diskussion entwickeln sich oft überraschend konstruktive Wege.
1.3.5 Abschließende Vereinbarung
Dies ist immer Ziel einer Mediation. Am Ende soll ein rechtssicherer, von allen Seiten unterschriebener (bei Notwendigkeit durch einen Notar beurkundeter) Vertrag stehen. Dieser ist in der Praxis auch sehr haltbar und erreicht damit den gewünschten Rechtsfrieden, weil die Parteien hier die Lösung mitgestaltet und entwickelt haben und nicht zähneknirschend eine Entscheidung von außen (z. B. Gerichtsurteil) akzeptieren müssen.