Mieten mehrere Mieter gemeinsam eine Wohnung, kann dem Vermieter bei Ausscheiden eines Mieters kein neuer Mieter aufgezwungen werden. Eine Ausnahme besteht nur bei den gesetzlich geregelten Folgen der Ehewohnung im Falle der Ehescheidung. Der Auszug eines von mehreren Vertragspartnern aus der Wohnung lässt das Mietverhältnis nämlich unberührt. Dieser kann das Mietverhältnis weder ganz noch teilweise kündigen und haftet auch nach seinem Auszug als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis.

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