Das OLG Düsseldorf hat eine Minderungsquote von 100 % für angemessen erachtet, wenn ein Austausch der Wohnungstür notwendig wird und der Vermieter es versäumt, nach der Maßnahme dem Mieter den neuen Schlüssel auszuhändigen.[1]

Wenn die Zimmertüren in der Wohnung fehlen, sind 25 % Mietminderung angemessen.[2]

[2] AG Hamburg-Altona, ZMR 2008 S. 298.

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