Der Mieter kann der Kündigung nach § 574 Abs. 1 Satz 1 BGB grundsätzlich widersprechen und von ihm die Fortsetzung des Mietvertrags verlangen, wenn die Beendigung des Mietverhältnisses für den Mieter, seine Familie oder einen anderen Angehörigen seines Haushalts eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters nicht zu rechtfertigen ist.

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