Entlassungsvereinbarung zum Mietvertrag vom ________ nebst Nachtrag Nr. 1 vom ________

zwischen

Herrn/Frau _____________ (Name und Anschrift des Vermieters)

– im Folgenden: Vermieter –

und

Herrn/Frau _____________ (Name und Anschrift des verbleibenden Mieters)

– im Folgenden: verbleibender Mieter –

sowie

Herrn/Frau _____________ (Name und Anschrift des ausscheidenden Mieters)

– im Folgenden: ausscheidender Mieter –

– im Folgenden gemeinsam: die Mietvertragsparteien –

  1. Vereinbarungsgrundlage

    Zwischen den Mietvertragsparteien besteht seit dem _______ auf der Basis des Mietvertrags vom _______ nebst Nachtrag Nr. 1 vom _______ ein Mietverhältnis über die Wohnung im ____ -geschoss des Anwesens _________________ [Anschrift des Mietobjekts], bestehend aus ____ Zimmern, Küche, Bad, WC, Diele, Balkon, Kellerraum Nr. ___ und Tiefgaragenstellplatz Nr. ___.

    Der ausscheidende Mieter möchte aus dem Mietverhältnis ausscheiden, der verbleibende Mieter möchte dieses mit dem Vermieter fortsetzen.

  2. Ausscheiden des ausscheidenden Mieters aus dem Mietverhältnis

    Die Mietvertragsparteien sind sich darüber einig, dass der ausscheidende Mieter mit Wirkung vom _______ aus dem bestehenden Mietverhältnis ausscheidet.

  3. Fortsetzung des Mietverhältnisses mit dem verbleibenden Mieter

    Die Mietvertragsparteien sind sich darüber einig, dass das Mietverhältnis ab dem in vorstehender Ziffer 2 genannten Zeitpunkt alleine mit dem verbleibenden Mieter fortgesetzt wird. Die bisherigen mietvertraglichen Vereinbarungen behalten insoweit weiter Gültigkeit, soweit sich nicht aus dieser Entlassungsvereinbarung etwas anderes ergibt.

  4. Haftung des ausscheidenden Mieters

    Der ausscheidende Mieter haftet gegenüber dem Vermieter nur für Verbindlichkeiten, die bis zum in vorstehender Ziffer 2 genannten Zeitpunkt seines Ausscheidens aus dem Mietverhältnis entstanden sind. Etwaige interne Ausgleichsansprüche zwischen dem ausscheidenden und dem verbleibenden Mieter sind nicht Gegenstand dieser Vereinbarung und bedürfen einer gesonderten Vereinbarung zwischen dem ausscheidenden und dem verbleibenden Mieter.

  5. Mietsicherheit

    Der ausscheidende Mieter tritt seinen (ggf. anteiligen) Anspruch gegen den Vermieter auf Kautionsrückzahlung bei Beendigung des Mietverhältnisses an den verbleibenden Mieter ab, der die Abtretung annimmt. Diesbezügliche interne Ausgleichsansprüche zwischen dem ausscheidenden und dem verbleibenden Mieter sind nicht Gegenstand dieser Vereinbarung und bedürfen einer gesonderten Vereinbarung zwischen dem ausscheidenden und dem verbleibenden Mieter.

  6. Sonstiges

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Ort, Datum Ort, Datum Ort, Datum
     
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Vermieter verbleibender Mieter ausscheidender Mieter

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