Kurzbeschreibung
Der Austausch von Gaseinzelöfen durch Anschluss an eine Zentralheizung mit Heizkörpern und Thermostatventilen ist eine Maßnahme zur Einsparung von Endenergie gemäß § 555b Nr. 1 BGB. Diese Maßnahme muss der Vermieter 3 Monate vor Beginn in Textform ankündigen (Modernisierungsankündigung).
Vorbemerkung
Die Voraussetzungen einer Modernisierungsankündigung ergeben sich aus § 555c BGB. Der Vermieter hat dem Mieter eine Modernisierungsmaßnahme spätestens 3 Monate vor ihrem Beginn in Textform anzukündigen (Modernisierungsankündigung). Die Modernisierungsankündigung muss Angaben enthalten über
- die Art und den voraussichtlichen Umfang der Modernisierungsmaßnahme in wesentlichen Zügen,
- den voraussichtlichen Beginn und die voraussichtliche Dauer der Modernisierungsmaßnahme,
- den Betrag der zu erwartenden Mieterhöhung, sofern eine Erhöhung nach § 559 oder § 559c BGB verlangt werden soll, sowie die voraussichtlichen künftigen Betriebskosten.
Ausführliche Hinweise zu einer korrekten Modernisierungsankündigung finden Sie in dem Beitrag von Hopfensperger/Finsterlin, Energetische Modernisierungsmaßnahmen – Ankündigung der Maßnahme.
Ankündigungsschreiben
Durch Boten Herr / Frau / Eheleute [Name und Anschrift des Mieters] ______________ ______________ ______________ |
Zustellungsvermerk Ich, [Vorname, Name], habe das Original in den Briefkasten von ________ am ________ um ________ Uhr geworfen. [Unterschrift] |
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[Ort/Datum] |
Mietverhältnis Blumenstraße 1, 80000 München
hier: Ankündigung von Modernisierungsmaßnahmen nach §§ 555b, 555c BGB
Sehr geehrte/r ____________________,
es ist beabsichtigt, in der von Ihnen bewohnten Wohnung Blumenstraße 1 in 80000 München folgende baulichen Maßnahmen nach § 555b BGB durchzuführen, die ich wie folgt ankündige:
I. Einbau einer neuen Heizungsanlage
Bisher wird Ihre Wohnung durch Gaseinzelöfen versorgt. Die Warmwasserbereitung erfolgt derzeit über einen Holzbadeofen sowie einen Elektrospeicher im Bad.
Ich beabsichtige, das derzeit bestehende Heiz- und Warmwassersystem auszutauschen und zur Wärmeerzeugung und Warmwasserbereitung künftig eine Luftwärmepumpe im Außenbereich am rückwärtigen, Richtung Norden gelegenen Gebäudeteil zu installieren. Das Innengerät sowie Warmwasser und Pufferspeicher werden wie bisher im Heizungskeller installiert. Darüber hinaus werden neue Heizkörper mit Thermostatventilen eingebaut. Die Zentralheizung enthält eine zentrale integrierte Warmwasserversorgung.
In Ihrer Wohnung finden folgende Maßnahmen statt:
Heizkörper
In Wohnküche, Schlafzimmer und Zimmer 2 werden jeweils im Bereich unter den Fenstern Heizkörper der Marke Heizer mit Thermostatventilen eingebaut. Im Bereich des Badezimmers wird ebenfalls an der im Lageplan eingezeichneten Stelle, links vom Austritt zum Balkon, ein Badheizkörper Standard eingebaut. Im Bereich der Toilette wird links neben dem Waschbecken ein weiterer Heizkörper eingebaut. Auch hierzu darf ich auf anliegende Lageskizze verweisen. Die Situierung der Heizkörper ist grün markiert. Die bisherige Möblierung kann unverändert weiterverwendet werden.
Leitungen
Die Verlegung der Leitungen zu den jeweiligen Heizkörpern von der Therme erfolgt wie in anliegender Lageskizze gekennzeichnet, dort gelb markiert, zunächst von der Anschlussstelle in der Vorratskammer entlang der Schlafzimmerwand zum Fensterbereich. Von dort aus zweigt die Leitung nach rechts zum Zimmer und nach links zur Küche sowie zum Bad und zur Toilette ab. Die Verlegung der Leitung erfolgt in weißen Fußbodenleisten gemäß anliegender Planskizze.
Die Wanddurchbrüche werden im Fußbodenbereich, wie aus anliegender Skizze zu entnehmen, vorgenommen.
Die weiteren Einzelheiten bitte ich dem anliegenden Angebot der Heizungs- und Sanitärfirma Rohr zu entnehmen.
II.
Der Einbau der neuen Heizungsanlage mittels Luftwärmepumpe zum Ersatz der bisherigen Gaseinzelöfen, künftig zentral reguliert und mit energiesparenden Thermostatventilen ausgestattet, stellt eine Modernisierungsmaßnahme dar, die einerseits den Gebrauchswert der Mietsache nachhaltig erhöht (§ 555b Nr. 4 BGB) und andererseits durch die Thermostatventile sowie die Verwendung einer modernen energiesparenden Heizanlage eine nachhaltige Einsparung von Endenergie im Sinne des § 555b Nr. 1 BGB bewirkt. Des Weiteren dient sie der Erfüllung der 65 %-EE-Vorgabe des § 71 Abs. 1 GEG, weshalb auch eine Modernisierung nach § 555b Nr. 1a BGB vorliegt. Dass die Vorgabe des § 71o Abs. 1 Satz 3 GEG, wonach die Jahresarbeitszahl der Wärmepumpe über 2,5 liegt eingehalten ist, ist durch beigefügte Bestätigung der Heizungs- und Sanitärfirma Rohr belegt. Laut beiliegender Berechnung des Energieberaters Hans Berger wird durch die Maßnahme eine Energieeinsparung von circa 10 % prognostiziert. Die Modernisierungsmaßnahme dient außerdem der Anpassung Ihrer Wohnung an den ortsüblichen Wohnstandard.
Zwar wäre diese Modernisierungsmaßnahme grundsätzlich förderungsfähig, allerdings kann ich Drittmittel insoweit nicht in Anspruch nehmen, als das Kontingent bereits erschöpft ist. Ich ka...