Die Anbringung von Sonnenkollektoren zur Unterstützung einer Gasheizung bei der Aufbereitung des Warmwassers ist ebenfalls eine duldungspflichtige Modernisierungsmaßnahme, die den Vermieter zu einer Mieterhöhung berechtigt, wenn hierdurch eine nachhaltige Einsparung von Endenergie erzielt wird. Dies wird regelmäßig der Fall sein.[1]

[1] Vgl. Derleder, NZM 2013 S. 441.

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