Der Anspruch betrifft elektrisch betriebene Fahrzeuge, also Elektroautos, Hybride, jedoch auch elektrisch betriebene Zweiräder. Er umfasst alle notwendigen Maßnahmen, insbesondere die Verlegung von Leitungen, die Installation einer Wallbox sowie von Messeinrichtungen (Stromzähler), aber auch Eingriffe in die Stromversorgung und Telekommunikationsleitungen.

Der Mieter ist verpflichtet, die Kosten der gesamten baulichen Maßnahmen und deren Folgekosten zu tragen. Er ist am Ende des Mietverhältnisses grundsätzlich verpflichtet, den ursprünglichen Zustand der Mietsache auf eigene Kosten wiederherzustellen. Zu diesem Zweck kann der Vermieter vom Mieter verlangen, dass ihm eine Zusatzkaution als Sicherheit für die Rückbauverpflichtung zur Verfügung gestellt wird.

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