Wie bisher entfällt eine Modernisierungsankündigung, wenn die Maßnahmen "nur mit einer unerheblichen Einwirkung auf die Mietsache verbunden sind und nur zu einer unerheblichen Mieterhöhung berechtigen".[1]
Ankündigung kann entfallen
- Kabelanschluss
- Auswechslung des Heizkessels
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