Wie bisher entfällt eine Modernisierungsankündigung, wenn die Maßnahmen "nur mit einer unerheblichen Einwirkung auf die Mietsache verbunden sind und nur zu einer unerheblichen Mieterhöhung berechtigen".[1]

 
Praxis-Beispiel

Ankündigung kann entfallen

  • Kabelanschluss
  • Auswechslung des Heizkessels

Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis Gold enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge