Härtegründe gegen die Modernisierung können vom Mieter bis zum Ablauf des Monats, der auf den Zugang der Modernisierungsankündigung folgt, in Textform mitgeteilt werden. Gleiches gilt für Härtegründe, die gegen die voraussichtliche Mieterhöhung bestehen.

Im Rahmen der Modernisierungsankündigung ist es eine Obliegenheit des Vermieters, den Mieter auf den Härteeinwand nach § 555d Abs. 2 BGB hinzuweisen. Die Formulare zur Modernisierungsankündigung enthalten jeweils diesen Hinweis. Der Lauf der einmonatigen Frist beginnt nur, wenn der Vermieter den Mieter auf die Möglichkeit des Härteeinwands hingewiesen hat (§§ 555c Abs. 2, 555d Abs. 3 Satz 2 BGB). Nach Ablauf der Frist müssen Härtegründe nur noch berücksichtigt werden, wenn der Mieter ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert war und er dem Vermieter die Umstände sowie die Gründe der Verzögerung unverzüglich in Textform mitteilt.

In der Modernisierungsankündigung sollte daher bereits Folgendes aufgenommen worden sein, um spätere Härteeinwände auch bei der Mieterhöhung zu vermeiden. Es bietet sich etwa folgender Wortlaut an:

 

Musterschreiben: Textbaustein für Hinweis auf Härteeinwände

(...)

Gemäß § 555c Abs. 2 i. V. m. § 555d Abs. 3 Satz 1 BGB werden Sie darauf hingewiesen, dass Sie Härtegründe, die für Sie, Ihre Familie oder andere Angehörige Ihres Haushalts bestehen, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen sowohl des Vermieters als auch anderer Mieter in dem Gebäude sowie Belangen der Energieeinsparung und des Klimaschutzes nicht zu rechtfertigen sind, bis zum Ablauf des Monats, der auf den Zugang der Modernisierungsankündigung folgt, in Textform mitzuteilen haben. Härtegründe, die gegen die Mieterhöhung bestehen, sind ebenfalls innerhalb dieser Frist in Textform mitzuteilen.

Sie werden weiter darauf hingewiesen, dass Ihnen außerdem aufgrund der Modernisierungsmaßnahme ein Sonderkündigungsrecht zusteht (§ 555e BGB). Danach können Sie das Mietverhältnis nach Zugang der Modernisierungsankündigung außerordentlich zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen. Die Kündigung muss bis zum Ablauf des Monats erfolgen, der auf den Zugang der Ankündigung erfolgt.

(...)

Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis Gold enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge