Wenn der Vermieter im Rahmen der Modernisierungsankündigung die zu erwartende Mieterhöhung mit einem Betrag angibt, durch den die monatliche Miete mindestens verdoppelt würde, ist ebenfalls von einer Pflichtverletzung des Vermieters auszugehen. Nach der Gesetzesbegründung verursacht die Ankündigung einer solchen Mieterhöhung bei vielen Mietern die Angst, dass sie sich künftig die Miete nicht mehr leisten können und deshalb zur Kündigung bewegt werden. Außerdem soll die Ankündigung einer so erheblichen Mieterhöhung vermuten lassen, dass der Vermieter seine Pflicht zur ordnungsgemäßen Ermittlung einer erlaubten Mieterhöhung verletzt hat.

Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis Gold enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge