Der Energieausweis ist ein nützliches Instrument, um die Energieeffizienz eines Gebäudes zu bewerten und erste potenzielle Verbesserungsmöglichkeiten zu identifizieren. Er kann Gebäudeeigentümern, -verwaltern und -nutzern eine wertvolle erste Entscheidungshilfe sein, da er dafür da ist, die energetische Qualität zu dokumentieren.

Der Gebäudeenergieausweis ist ein Dokument, das verschiedene Kennzahlen und Informationen zur energetischen Qualität eines Gebäudes enthält (siehe ausführlich Kap. 6). Er ist 10 Jahre gültig und muss nach Ablauf dieser Frist neu erstellt werden, sofern das Gebäude verkauft, vermietet oder verpachtet werden soll. Das gilt sowohl für den Verbrauchs- als auch für den Bedarfsausweis. Ebenfalls kann nach umfassenden Sanierungen oder Änderungen am Gebäude ein neuer Energieausweis erforderlich sein, auch wenn die ursprüngliche Gültigkeitsdauer noch nicht abgelaufen ist. Ein aktualisierter Ausweis kann dann die Verbesserungen in der Energieeffizienz des Gebäudes abbilden (siehe dazu Kap. 7).

 

Verbrauchs- oder Bedarfsausweis – welcher ist aussagekräftiger?

Es gibt 2 Arten von Energieausweisen:

  • Verbrauchsausweis

    Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch des Gebäudes, der in der Regel aus den letzten 3 Jahren ermittelt wird. Dabei wird der Endenergieverbrauch in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr (kWh/(m2·a)) angegeben. Diese Form des Energieausweises ist weniger genau, da der tatsächliche Verbrauch von vielen Faktoren abhängt, wie dem Verhalten der Bewohner oder den Wetterbedingungen in den betrachteten Jahren. Er spiegelt eigentlich nur die Gewohnheiten der Nutzer der Vergangenheit wider.

  • Bedarfsausweis

    Der Bedarfsausweis hingegen basiert auf einer detaillierten Analyse des Gebäudes, einschließlich der Gebäudehülle, der Heizungsanlage, der Fenster usw. und ist wesentlich genauer. Er bezieht sich ausschließlich auf das Gebäude, nicht auf die Nutzer. Auf dieser Grundlage wird der theoretische Energiebedarf des Gebäudes ermittelt. Er ist jedoch auch aufwendiger und teurer in der Erstellung.

Der Hauptunterschied liegt in der Herangehensweise: Während der Verbrauchsausweis auf realen Verbrauchsdaten basiert, beruht der Bedarfsausweis auf einer theoretischen Berechnung des Energiebedarfs.

Beide Arten von Energieausweisen enthalten oft weitere Informationen, wie z. B. über

  • Energieeffizienzklasse (von A+ bis H),
  • Transmissionswärmeverlust,
  • Primärenergiebedarf und
  • Empfehlungen für energetische Sanierungsmaßnahmen.

Die in einem Energieausweis gemachten Empfehlungen für energetische Sanierungsmaßnahmen sind regelmäßig sehr allgemein gehalten und nur selten auf die konkrete Immobilie und deren Bedürfnisse zugeschnitten.

1.3.1.1 Die wichtigsten Kennzahlen

  • Transmissionswärmeverlust (Ht)

    Diese Zahl gibt an, wie viel Energie durch die Gebäudehülle verloren geht. Ein niedriger Wert ist hier wünschenswert.

  • Endenergiebedarf

    Dies ist die Energiemenge, die tatsächlich verbraucht wird, um das Gebäude zu heizen, zu kühlen, zu beleuchten usw. Der Wert wird in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr (kWh/(m2·a)) angegeben.

  • Primärenergiebedarf

    Dieser Wert berücksichtigt nicht nur den Endenergiebedarf, sondern auch die Energie, die für die Gewinnung, Umwandlung und Verteilung der Endenergie aufgewendet werden muss. Auch hier wird der Wert in kWh/(m2·a) angegeben.

  • Energieeffizienzklasse

    Viele Energieausweise teilen Gebäude in Energieeffizienzklassen von A+ (sehr effizient) bis H (sehr ineffizient) ein. Diese Klassifizierung basiert auf dem Primärenergiebedarf und bietet einen schnellen Überblick über die Energieeffizienz des Gebäudes (siehe dazu Kap. 1.3.2).

  • Heiztechnik und Lüftung

    Der Energieausweis kann auch Informationen über die Art der Heizung und der Lüftung enthalten, die einen Einfluss auf den Energieverbrauch haben.

  • Empfehlungen für Modernisierungsmaßnahmen

    Viele Energieausweise enthalten auch Empfehlungen für energetische Sanierungen, durch die der Energieverbrauch des Gebäudes reduziert werden kann. Diese Überlegungen können in die eigene Planung einfließen, sind aber, wie oben erwähnt, gerade bei den verbrauchsorientierten Energieausweisen fast immer pauschaler Natur.

  • U-Wert der Gebäudehülle

    Der U-Wert gibt an, wie gut die Bauteile der Gebäudehülle isoliert sind (siehe hierzu ausführlich Kap. 4). Ein niedriger U-Wert deutet auf eine gute Wärmedämmung hin. Dieser wird jedoch beim verbrauchsorientierten Energieausweis nur anhand der Verbrauchswerte hochgerechnet.

  • Vergleichswerte

    Manche Energieausweise bieten auch Vergleichswerte mit anderen Gebäuden ähnlichen Typs und Alters, um einen besseren Eindruck von der relativen Energieeffizienz des Gebäudes zu bekommen.

1.3.1.2 Bedarfsorientierter Energieausweis

Der bedarfsorientierte Energieausweis spiegelt genau die Energiemenge wider, die die Immobilie beim Betrieb bei Normtemperaturen hat. Erfasst werden hier sehr detailliert

  • die Gebäudehülle mit Keller, Fassade und Dach,
  • Fenster und Türen,
  • die Wärmeerzeugung und die Verteilung sowie
  • das Brauchwasser.

Notwendige Unterlagen

Hierfür werden folgende Unterlagen und Informat...

Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis Gold enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge