Auf einem Grundstück steht seit rund 40 Jahren eine Schwarzkiefer, deren Äste seit mindestens 20 Jahren auf das Nachbargrundstück ragen. Der Baum ist etwa 15 Meter hoch. Grundstücksnachbarn streiten über den Rückschnitt eines Baumes.

Der Nachbar fühlt sich durch die herabfallenden Nadeln und Zapfen gestört und forderte den Eigentümer des Grundstücks, auf dem der Baum steht, erfolglos auf, die überhängenden Äste zurückzuschneiden. Schließlich schnitt er selbst einige Äste ab. Die Baum-Eigentümer verlangen nun vom Nachbarn, es zu unterlassen, von der Kiefer überhängende Zweige oberhalb von 5 Metern abzuschneiden. Sie machen geltend, dass das Abschneiden der Äste die Standsicherheit des Baumes gefährde.

Amts- und Landgericht gaben dem Baum-Eigentümer Recht.

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