Steuerliche Beratung anbieten und Steuererklärungen für Dritte erstellen dürfen nur bestimmte Berufsgruppen (z. B. Steuerberater/innen etc.).

Hausverwaltungen sind ebenfalls befugt, in dieser Angelegenheit unterstützend tätig zu werden.

Lohnsteuerhilfevereinen ist es dagegen nicht erlaubt, Sie diesbezüglich zu beraten und Erklärungen zu übersenden.

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