Streit um Zufahrtsrecht

In den Gerichtsentscheidungen geht es vielfach um die Frage, inwieweit das zugangslose Grundstück mit Kraftfahrzeugen erreichbar sein muss. Bei gewerblich genutzten Grundstücken muss generell eine Zufahrtsmöglichkeit für Kraftfahrzeuge bestehen. Nach den Umständen des Einzelfalls kann es erforderlich sein, dass auf dem verbindungslosen Grundstücksteil Kraftfahrzeuge be- und entladen sowie gegebenenfalls auch abgestellt werden. Dies setzt aber in der Regel voraus, dass das Grundstück nach seinen konkreten Verhältnissen eine gewerbliche Nutzung größeren Umfangs erlaubt.[1]

Bei Wohngrundstücken bedeutet "Erreichbarkeit", dass eine Anfahrt mit einem Kraftfahrzeug bis zur Grundstücksgrenze oder in die Nähe des Grundstücks möglich ist, damit dort Güter zur Versorgung der Bewohner ausgeladen werden können und damit dort Bewohner in ein Fahrzeug einsteigen oder aus einem Fahrzeug aussteigen können.[2] Dies kann auch für ein nur in den Sommermonaten genutztes Freizeitgrundstück[3] gelten.

 
Praxis-Beispiel

Zufahrt zum Wohngrundstück

Einem Wohngrundstück fehlt die zur ordnungsmäßigen Benutzung notwendige Verbindung mit einem öffentlichen Weg, wenn es nur zu Fuß oder mit dem Fahrrad über eine öffentliche Fläche erreicht werden kann. In diesem Fall kommt ein Anspruch des Grundstückseigentümers gegen seine Nachbarn auf Duldung der Benutzung ihrer Grundstücke zum Befahren mit Kraftfahrzeugen in Betracht, damit er mit diesen sein Grundstück erreichen kann.[4] Insbesondere müsse die Versorgung mit Energie (Öllieferung) und die Entsorgung von Müll gesichert sein.

Auf die Erreichbarkeit des Hauseingangsbereichs kommt es grundsätzlich nicht an. Auch eine fehlende Wendemöglichkeit für Kraftfahrzeuge in einer solchen Situation stellt eine bloße Unannehmlichkeit dar, die als solche noch keine Einräumung eines Notwegrechts rechtfertigt.[5]

Eine Notlage ist ebenfalls dann nicht gegeben, wenn die Möglichkeit besteht, sich in unmittelbarer Nähe des Grundstücks 2 Garagen anzumieten.[6]

Sonderfall Wochenendhausgebiet

Andere Regeln gelten in einer als Wochenendhausgebiet geplanten Siedlung: Die ordnungsmäßige Nutzung eines Wohngrundstücks setzt dessen Erreichbarkeit mit einem Kfz ausnahmsweise nicht voraus, wenn das Grundstück in einem Gebiet liegt, in dem der Kfz-Verkehr nach der planerischen Konzeption von den einzelnen Wohngrundstücken ferngehalten werden soll. Ein Notwegrecht kann dann nicht verlangt werden.[7]

Parkprobleme

Der Eigentümer des mit dem Notwegrecht belasteten Grundstücks muss Überfahrten der Grundstücksmieter zum Zweck des Parkens auf dem begünstigten Grundstück grundsätzlich nicht dulden. Erforderlich, aber auch ausreichend ist, wenn die Fahrzeuge nicht auf dem Grundstück, sondern in der Nähe (auf der Straße oder auf einem Pkw-Abstellplatz) abgestellt werden können.[8]

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