Social Plug-ins sind Elemente sozialer Netzwerke wie beispielsweise Facebook oder Twitter, die auf der unternehmenseigenen Homepage eingebunden werden. Die größte Bekanntheit besitzt in diesem Zusammenhang der Facebook-Like-Button. Anhand von Social Plug-ins soll durch das Bewerten und Teilen der Inhalte die Reichweite und Bekanntheit vergrößert werden. Wenn auch verschiedene Ausprägungen existieren, ist die grundlegende Funktionsweise aller Social Plug-ins identisch.

Bei der Einbindung dieser Elemente ist problematisch, dass Daten der Nutzer an die sozialen Netzwerke übertragen werden. Der genaue Umfang dieser Datenübermittlung ist dabei nicht bekannt. Betroffen ist jeder Besucher der Homepage.

Die Aufsichtsbehörden haben hierzu festgestellt, dass die direkte Einbindung eines Social Plug-ins ohne hinreichende Informationen und die Einräumung eines Wahlrechts nicht im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen steht.

Eine Möglichkeit zur datenschutzgerechten Einbindung ist die sogenannte Zwei-Klick-Lösung. Hier müssen die Besucher zunächst einen Vorschalt-Button anklicken und werden daraufhin entsprechend informiert. Eine Datenübermittlung erfolgt nur, wenn ein zweiter Klick die Einwilligung bestätigt. Aufgrund der hohen Anforderungen an die informierte Einwilligung nach der DSGVO bleibt abzuwarten, ob diese Vorgehensweise weiterhin statthaft ist, da der genaue Datenabfluss an die sozialen Netzwerke nicht bekannt ist. Dementsprechend ungenau ist die Information, die den Nutzern zur Verfügung gestellt wird.

 
Praxis-Tipp

Verzicht auf Social Plug-ins

Empfehlenswert ist der Verzicht auf Social Plug-ins, da sich insbesondere die Frage stellt, wie groß der Nutzen für ein klassisches Wohnungsunternehmen überhaupt ist.

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