Begriff

Die Verordnung über eine angemessene Gestaltung von Nutzungsentgelten ((Nutzungsentgeltverordnung – NutzEV) vom 22.7.1993 (BGBl. I S. 1339), geändert durch die VO vom 24.7.1997 (BGBl. I S. 1920), gilt ausschließlich für Erholungsgrundstücke ("Datschen") und Garagenflächen in der ehemaligen DDR. Sie regelt die Anpassung der hierfür zu zahlenden Nutzungsentgelte an das nach den Marktgegebenheiten angemessene Entgelt.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Die einschlägigen Vorschriften finden sich in der Nutzungsentgeltverordnung (NutzEV) und im Zivilgesetzbuch der DDR (ZGB).

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