Wenn ein Dritter den Schaden verursacht, können Sie den Mieter nur in die Haftung nehmen, wenn Sie ihm ein Mitverschulden nachweisen können.

 
Praxis-Tipp

Versicherungsschutz

Fragen Sie sowohl den Mieter als auch den Dritten nach deren Haftpflichtversicherung und melden Sie den Schaden dort.

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