Verfahrensgang
Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf (Entscheidung vom 17.09.2009; Aktenzeichen VK-11/2009-L) |
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde des Antragsgegners wird unter Zurückweisung des Rechtsmittels der Antragstellerin der Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf (VK-11/2009-L) vom 17. August 2009 aufgehoben.
Der Nachprüfungsantrag wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer und die dem Antragsgegner und der Beigeladenen zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung entstandenen notwenigen Aufwendungen trägt die Antragstellerin.
Die Hinzuziehung von anwaltlichen Bevollmächtigten war für den Antragsgegner und die Beigeladene im Verfahren vor der Vergabekammer zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens fallen der Antragstellerin zur Last.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis zu 1,3 Mio. € festgesetzt.
Gründe
I.
Der Antragsgegner schrieb im Juli 2008 den Abschluss einer Rahmenvereinbarung zum Erwerb von ca. 25.000 TETRA Digitalfunkendgeräten und 10.000 Fahrzeugbediengeräten europaweit im nicht offenen Verfahren aus. Das Auftragsvolumen wurde vorab auf ca. 30 Mio. € brutto geschätzt. Hintergrund der Ausschreibung ist ein technisches Modernisierungsvorhaben: Ein bundesweit einheitliches Funknetz für Rettungs- und Sicherheitskräfte, das sich flächendeckend über das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland erstreckt, soll die bestehenden, von einander unabhängigen Analogfunknetze ablösen. Die Vergabe des Netzaufbaus erfolgte durch den Bund im Jahr 2006. Mit fortschreitendem Netzaufbau ergibt sich für die einzelnen Bundesländer die Notwendigkeit, die Digitalfunkgeräte zu beschaffen, die in diesem Netz eingesetzt werden sollen. Derzeit führen mehrere Länder für ihre Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) individuelle Vergabeverfahren zur Beschaffung von Funkgeräten durch. Für den ausgeschriebenen Lieferauftrag kommt nur eine begrenzte Zahl von Unternehmen in Betracht, zumal es auch nur wenige Hersteller dieser Geräte gibt. Für die Auftragsdurchführung sind besondere Kenntnisse über die dem Digitalfunk zugrunde liegenden technischen Vorgänge und die komplexe und gegenüber den bisherigen analogen Systemen neue Verschlüsselungstechnologie erforderlich.
In der Bekanntmachung vom 04.07.2008 wurden als "Teilnahmebedingungen" unter Ziff. III.2.1. bekannt gemacht:
"Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Die nachfolgend unter Ziff. III.2.1 bis III.2.3 aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) sind, soweit nicht etwa Abweichendes ausdrücklich vorgesehen ist, zwingend bis zum Ablauf der Frist für die Teilnahmeanträge vorzulegen. Sämtliche Nachweise dürfen nicht älter als sechs Monate sein. Die Nichtvorlage oder nicht rechtzeitige Vorlage der Unterlagen führt zwingend zum Ausschluss des Teilnahmeantrags aus dem Vergabeverfahren. Ein Nachreichen dieser Unterlagen ist nach Ablauf der Teilnahmeantragsabgabefrist nicht mehr möglich.
…
Bescheinigung einer zuständigen Behörde (Finanzamt) bzw. einer großen Krankenkasse, dass der Bewerber die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zu gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat …
Unter Ziff. III.2.3 hieß es im Hinblick auf die technische Leistungsfähigkeit:
"Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Der Bewerber muss (für sich bzw. einen von ihm vorgesehenen Nachunternehmer) ein Referenzprojekt (abgewickelter oder laufender Auftrag) benennen, welches die Lieferung von digitalen Endgeräten für ein in Europa betriebenes nicht öffentliches BOS-Netz nach TETRA-Standard zum Gegenstand hat. Das Referenzprojekt muss ein Auftragsvolumen von mindestens 3.000 ausgelieferten und in dem betreffenden BOS-Netz im Einsatz befindlichen digitalen Endgeräten haben. …
Der Bewerber muss Angaben zu der monatlichen Fertigungskapazität der von ihm derzeit am Markt angebotenen digitalen Endgeräte (getrennt nach Endgerätetypen) machen.
Der Bewerber hat die Anzahl der abgewickelten Projekte zu benennen (Auftraggeber, Leistungsort, schlagfortartige Bezeichnung des Projekts), bei denen ein netzwerkfähiges Programmierwerkzeug für mehr als 3.000 TETRA-Endgeräte im Wirkbetrieb zum Einsatz kam.
…
Beruft sich ein Bewerber (auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeit eines anderen Unternehmens, so muss er mit dem Teilnahmeantrag eine entsprechende Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unternehmens vorlegen, dass ihm die erforderlichen Mittel dieses Unternehmens bei der Auftragserfüllung zur Verfügung stehen (s. § 7a Nr. 3 Abs. 6 VOL/A). …
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Mindestanforderungen an das Referenzprojekt: Nachweis des erfolgreichen Betriebs von mindestens 3.000 digitalen Endgeräten in dem betreffenden nicht öffentlichen europäischen TET...