Entscheidungsstichwort (Thema)
"Nachunternehmer" und "sonstige Dritte" im Vergabeverfahren
Verfahrensgang
Vergabekammer bei der Bezirksregierung (Beschluss vom 04.03.2010; Aktenzeichen VK 9/2010-L) |
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf vom 4.3.2010 (VK 9/2010-L) teilweise aufgehoben.
Der Antragsgegnerin wird untersagt, im vorliegenden Vergabeverfahren einen Zuschlag zu erteilen, ohne zuvor das Angebot der Antragstellerin ab der 2. Wertungsstufe gewertet und das Angebot der Beigeladenen zu 2. ausgeschlossen zu haben.
Die Kosten der Vergabekammer sowie die der Antragstellerin vor der Vergabekammer entstandenen notwendigen Aufwendungen trägt die Antragsgegnerin. Die Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten war für die Antragstellerin notwendig.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens (einschließlich der Kosten des Verfahrens nach § 118 Abs. 1 S. 3 GWB) tragen die Antragsgegnerin zu 50 %, die Beigeladene zu 1. zu 40 % und die Beigeladene zu 2. zu 10 %. Dies gilt auch für die außergerichtlichen Aufwendungen der Antragstellerin; im Übrigen tragen die Verfahrensbeteiligten ihre Aufwendungen selbst.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis zu 190.000 EUR festgesetzt.
Gründe
I. Die Antragsgegnerin schrieb mit EU-Bekanntmachung vom 27.10.2009 Entsorgungsdienstleistungen (Los 1: Entsorgung Restabfall, Bioabfall, Grünabfall, Sperrmüll und Elektroschrott); Los 2: Altpapier) für den Zeitraum vom 1.1.2011 bis zum 31.12.2018 im offenen Verfahren aus. Unter III. 2. der Teilnahmebedingungen wurde die Einreichung verschiedener Unterlagen zusammen mit dem Angebot verlangt (z.B. Handelsregisterauszug, Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb für bestimmte Abfallschlüssel-Nummern). U.a. hieß es unter III. 2.3):
Bestätigungsschreiben von einer kommunalen Behörde mindestens von einem öffentlichen Auftraggeber (Kreis, Gemeinde, Stadt, Zweckverband, eigenbetriebsähnliche Einreichung) - nicht von Unternehmen, in denen steht, dass der Auftragnehmer die Einsammlung im Behältersystem bei den Haushaltungen ... im Auftrag der Kommune bisher vertragsgemäß durchgeführt hat und mindestens 2 Jahre lang diese Leistungen für ihn in den letzten 3 Jahren erbracht hat ...
Weitervergabe an Unterauftragnehmer (Nachunternehmer)/konzernverbundene Unternehmen. Der Bieter hat im Angebot anzugeben, ob und welche Leistungen in welchem Umfang er an welchen Unterauftragnehmer/konzernverbundenes Unternehmen übertragen will. Gleichzeitig hat der Bieter die entsprechende Einverständniserklärung mit dem Angebot vorzulegen ...
Für Nachweise, die der Bieter nicht selbst erbringen kann, sind von jedem Unterauftragnehmer/konzernverbundenen Unternehmer die für die zu übernehmende Leistung geforderten Nachweise zur Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit mit dem Angebot vorzulegen ...
Die Bewerbungsbedingungen lauteten dazu:
9. Weitergabe an Unterauftragnehmer (Nachunternehmer)/konzernverbundene Unternehmen
Der Bieter hat im Angebot anzugeben, ob und welche Leistungen in welchem Umfang er an welchen Unterauftragnehmer/konzernverbundenes Unternehmen übertragen will. Gleichzeitig hat der Bieter die entsprechende Einverständniserklärung des Unterauftragnehmers/konzernverbundenen Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen ... Für Nachweise, die der Bieter nicht selbst erbringen kann, sind von jedem Unterauftragnehmer/konzernverbundenen Unternehmen die für die zu übernehmende Leistung geforderten Nachweise zur Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit (s. Punkt 13) mit dem Angebot vorzulegen.
Unter 13. waren die mit dem Angebot vorzulegenden Unterlagen (u.a. die in der Bekanntmachung angeführten Referenzen) aufgeführt.
Unter 14.4 Eignungskriterien hieß es weiter:
Verweist der Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf einen Dritten (z.B. ein verbundenes Unternehmen oder Unterauftragnehmer), so hat der Bieter darzulegen, dass er tatsächlich über die Leistungen oder die Einrichtungen des Dritten verfügen kann (z.B. durch eine unterschriebene Verpflichtungserklärung des Unternehmens - auf das verwiesen wurde -, in der die Bereitstellung der erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags erklärt wird). Bei der Beauftragung ist der Bieter verpflichtet, die zugesicherten Mittel (Personal, Fahrzeuge, Organisation) des Dritten auch einzusetzen.
Der Bieter hat bei Hinweis auf ein mit ihm verbundenes Unternehmen im Angebot anzugeben, in welcher Weise dieses Unternehmen mit ihm verbunden ist, welche Leistungen in welchem Umfange er an dieses Unternehmen übertragen will. Von dem mit ihm verbundenen Unternehmen sind die für die zu übernehmende Leistung geforderten Nachweise zur Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit (s. Punkt 13) mit dem Angebot vorzulegen.
Die Antragstellerin reichte ein Angebot ein, ausweislich dessen sie (Teil-)Leistungen nicht an einen Unterauftragnehmer bzw. ein konzernverbundenes Unternehmen übertragen wollte. Des Weiteren reichte sie die angeforderten ...