Verfahrensgang
LG Düsseldorf (Urteil vom 03.07.2013; Aktenzeichen 12 O 242/13) |
Tenor
Auf die Berufung der Verfügungsbeklagten wird das Urteil der 12. Zivilkammer des LG Düsseldorf vom 3.7.2013 abgeändert:
Die einstweilige Verfügung des LG Düsseldorf vom 23.4.2013 wird aufgehoben, und der Antrag auf ihren Erlass wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Verfügungskläger zu tragen.
Gründe
I. Mit Urteil vom 3.7.2013 hat das LG seine einstweilige Verfügung vom 22.4.2013 mit der Maßgabe bestätigt, dass der Verfügungsbeklagten untersagt wird, über den Verfügungsbeklagten wie folgt zu berichten:
a) "Bei der Frühstücksflockenfirma war unmittelbar vor dem Schutzschirmantrag Mitte Juni 2012 der Sanierungsberater Torsten Voß als Geschäftsführer installiert worden ... Voß wiederum präsentierte dem AG in Stendal Seid! als vorläufiger Sachwalter";
b) Den Anleihegläubigem lässt Seid! wenigstens eine kleine Hoffnung: Die Quote nach dem Insolvenzplan sei nur die Grundquote von 0,34 Prozent. Sie könne sich bis auf 16 Prozent erhöhen, falls Siag künftig weitere Ansprüche durchsetze."
c) durch die Berichterstattung:
"Der Richter pochte auf Unabhängigkeit und holte einen neuen Sachwalter an Bord."
den Eindruck zu erwecken, der Antragsteller sei als Sachwalter beiz?? stellt, dann abberufen und durch einen anderen Sachwalter ersetzt worden; jeweils wenn dies geschieht wie in dem Beitrag; "In die Röhre geschaut" in der WirtschaftsWoche Nr. 12 vom 18.3.2013 und/oder in dem Beitrag "Wenn Anleger in die Insoivenzfalle tappen" in der "WirtschaftsWoche Online" seit dem 19.3.2013."
Zur Verdeutlichung des Zusammenhangs werden im Folgenden die Passagen des Zeitungsbzw, redaktionellen Intemetartikels, in denen die beanstandeten Äußerungen enthalten sind, wiedergegeben (die angegriffenen Äußerungen sind jeweils unterstrichen):
Der Anwalt und die DKB
Ob die DKB Seid! ins Verfahren geholt habe, wollte die Bank nicht sagen. Das seien. Angelegenheiten des Aufeichtsrates", die der "Geheimhaltungspflicht" unterlägen. Fest steht: Die DKB und Seid! sind alte Bekannte. 2009 begleitete Seid! die Insolvenz der ae group, eines Metallverarbeiters aus dem Portfblio der DKB-Tochter MVC.
2012 arbeiteten Seid! und die DKB im Verfahren um Dailycer Hand in Hand. Bei der Frühstücksficckenfimia war unmittelbar vor dem Schutzschirmantrag Mitte Juni 2012 der Sanierungsberater Torsten Voß als Geschäftsführer installiert worden. Er wurde "eingesetzt von der DKB-Bank", heißt es in einem Gerichtsbeschluss. Voß wiederum präsentierte dem AG in Stendal Seidl als vorläufigen Sachwalter. Das Gericht stimmte zu. Einige Wochen später regten sich beim zuständigen Richter in Stendal jedoch "erhebliche und begründete Zweifel" an der Unabhängigkeit des Sachwalters. Ihm war aufgefallen, dass das Duo schon mehrfach zusammengearbeitet hatte. Voß und Seid! betonten, dass frühere Beziehungen offengelegt worden seien. Der Richter pochte auf Unabhängigkeit und holte einen neuen Sachwalter an Bord.
Die Bank gewinnt
Fest steht: Über den Aufsichtsrat kam bei Siag der DKB-nahe Anwalt Seidl als Sanierungsvorstand in die Schlüsselposition. Er durfte den Insolvenzplan schreiben, in dem festgelegt wird, wie das Unternehmen saniert werden soll. Laut Plan verzichtet die Bank zwar auf zwei Drittel ihrer Forderungen. 8,6 Millionen Euro aber soll die neue Siag Industrie GmbH der Bank noch zurückzahlen - und das, obwohl knapp sieben Millionen davon bei der Siag Schaaf AG genauso wenig besichert waren wie die Anleihen.
Die DKB wehrt sich gegen den Vorwurf, die Bank sei bessergestellt worden als Anleihegläubiger. Sie verfüge "über Sicherheiten bei den Tochtergesellschaften". Und Seid! rechtfertigt, die DKB sei wirtschaftlich ins Risiko gegangen und habe den laufenden Betrieb trotz Insolvenz finanziert "Besserstellung der sanierungsbereiten Gläubiger gibt es in fast sämtiichen Insoivenzplanverfahren", sagt Seidl.
Er dürfte für die Bank trotzdem einen guten Deal herausgeschlagen haben. Sie bekommt über ihre Tochter MVC ein um 100 Millionen Euro entschuldetes Unternehmen, das operativ profitabel arbeitet Und ihre verbliebenen Kredite sind nach Abschütteln der anderen Gläubiger nun sicherer geworden. Den Anleihegläubigern lässt Seidl wenigstens eine kleine Hoffnung: Die Quote nach dem Insolvenzplan sei nur die Grundguote von 0,34 Prozent Sie könne sich auf bis zu 16 Prozent erhöhen, falls Siag künftig weitere Ansprüche durchsetze.
Wegen der Einzelheiten des Vorbringens der Parteien wird auf den Tatbestand des angefochtenen Urteils und die in der Berufungsinstanz zwischen ihnen gewechselten Schriftsätze nebst Anlagen Bezug genommen.
IL Die zulässige, insbesondere form- und fristgerecht eingelegte und begründete Berufung der Verfügungsbeklagten hat auch in der Sache Erfolg; dem Verfügungskläger steht der geltend gemachte Unterlassungsanspruch aus § 823 Abs. 1, § 1004 Abs. 1 BGB analog i.V.m. Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG nicht zu.
1. Über die Unterlassungsanträge ist aufgrund einer Abwägung des Rechts des ...