Verfahrensgang

LG Düsseldorf (Urteil vom 26.04.2017; Aktenzeichen 12 O 180/16)

 

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 26. April 2017 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beitreibbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages leistet.

 

Gründe

I. Die Beklagte bietet Telekommunikationsdienstleistungen an. Auf der Unterseite "Umzug-Tipps-und-Tricks" ihrer Internetpräsenz teilt sie mit, dass sie, wenn an der neuen Adresse des umziehenden Kunden der aktuelle Kabel-, DSL-, oder LTE-Vertrag nicht mehr verfügbar ist, gerne ein alternatives Angebot zum Wechsel auf die jeweils andere Technologie macht. Weiter heißt es: "Alternativ steht Dir natürlich trotzdem die Möglichkeit offen, mit einer Frist von 3 Monaten ab Umzugstermin den Vertrag vorzeitig zu kündigen." Letzteres beanstandet der Kläger, ein nach § 4 UKIaG anerkannte qualifizierte Einrichtung. Er macht geltend, die Beklagte kläre nicht zutreffend über die Vorschrift des § 46 Abs. 8 S. 3 TKG auf. Seiner Auffassung nach reicht es für eine die Dreimonatsfrist auslösende Kündigungserklärung des Verbrauchers aus, wenn der zukünftige Umzug sowie die Tatsache feststünden, dass der Beklagte an dem neuen Wohnort die vertragliche Leistung nicht erbringen könne. Der Verbraucher brauche in diesem Falle entgegen der Erklärung der Beklagten mit seiner Kündigungserklärung nicht bis zum tatsächlichen Umzug zu warten. Dieser Auslegung des § 46 Abs. 8 S. 3 TKG ist die Beklagte entgegen getreten.

Das Landgericht hat mit dem angefochtenen Urteil, auf das wegen der weiteren Einzelheiten verwiesen wird, den Klageantrag,

die Beklagte zu verurteilen, es bei Vermeidung (näher bezeichneter) Ordnungsmittel im Rahmen geschäftlicher Handlungen gegenüber Verbrauchern, die einen Vertrag zur Erbringung öffentlicher Telekommunikationsdienste (Kabel-TV und/oder DSL/VDSL und/oder LTE) abgeschlossen haben und die ihren Wohnsitz an einen Ort verlegen, an dem die vertraglich vereinbarten Dienste nicht erbracht werden können, zu erklären, der Vertrag sei unter Einhaltung der Frist von drei Monaten ab dem Umzugstermin kündbar wie geschehen in folgender Erklärung auf der Internetseite mit der Adresse https://forum.vodafone.de/5/lnternet-Telefon-TV-%C3%BCber-DSL/Umzug-Tipps-und-Tricks/td-p/1232564:

Szenario 2 - einfacher Umzug (an Deiner Adresse sind nicht alle Bestandteile deines Vertrages verfügbar)

Spoiler

Dein aktueller Kabel-, DSL-, oder LTE-Vertrag ist an Deiner neuen Adresse nicht verfügbar?

Gerne machen wir Dir ein alternatives Angebot zum Wechsel auf die jeweils andere Technologie.

Ist bspw. Kabel nicht mehr verfügbar, dann machen wir Dir ein Angebot für DSL/VDSL oder LTE. Der alte Vertrag wird dann mit Aktivierung des neuen Vertrages beendet.

Alternativ steht Dir natürlich trotzdem die Möglichkeit offen, mit einer Frist von 3 Monaten ab Umzugstermin den Vertrag vorzeitig zu kündigen.

abgewiesen. Zur Begründung hat es ausgeführt, eine Anknüpfung der Kündigungsfrist an einen nur beabsichtigten Umzug führe zu Beweisschwierigkeiten über die Umzugsabsicht sowie zu Abwicklungsschwierigkeiten bei beabsichtigten, aber gescheiterten Umzügen. Es handele sich zudem um ein Sonderkündigungsrecht, das eng auszulegen sei. Über den laut Protokoll der Sitzung vom 08. März 2017 gestellten, im Urteil aber nicht erwähnten weiteren Antrag,

die Beklagte zu verurteilen, an ihn (den Kläger) 214,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen,

hat es nicht ausdrücklich entschieden.

Dagegen richtet sich die Berufung des Klägers. Er vertritt weiterhin die Auffassung, die Kündigungsfrist könne auch vor dem tatsächlichen Umzug beginnen. Eine Leistung werde von der Beklagten nach dem Umzug nicht erbracht. Das Kündigungsrecht des Verbrauchers könne nicht an Beweisschwierigkeiten scheitern. Er beantragt daher,

unter Abänderung des angefochtenen Urteils die Beklagte zu verurteilen,

1. es bei Vermeidung (näher bezeichneter) Ordnungsmittel im Rahmen geschäftlicher Handlungen gegenüber Verbrauchern, die einen Vertrag zur Erbringung öffentlicher Telekommunikationsdienste (Kabel-TV und/oder DSL/VDSL und/oder LTE) abgeschlossen haben und die ihren Wohnsitz an einen Ort verlegen, an dem die vertraglich vereinbarten Dienste nicht erbracht werden können, zu erklären, der Vertrag sei unter Einhaltung der Frist von drei Monaten ab dem Umzugstermin kündbar wie geschehen in folgender Erklärung auf der Internetseite mit der Adresse https://forum.vodafone.de/5/lnternet- Telefon-TV-%C3%BCber-DSL/Umzug-Tipps-und-Tricks/td-p/1232564:

Szenario 2 - einfacher Umzug (an Deiner Adresse sind nicht alte Bestandteile Deines Vertrages verfügbar)

Spoiler

Dein aktueller Kabel-, DSL-, oder LTE-Ver...

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