Leitsatz (amtlich)
1. Ein Verbraucher muss als Adressat der Widerrufsbelehrung den Klammerzusatz zur Textform der Widerrufserklärung ("z.B. schriftlich, mittels Telefax- oder E-Mail-Nachricht") nicht dahin missverstehen, dass die Widerrufserklärung schriftlich abgegeben werden müsste.
2. Ein Darlehensnehmer wird ordnungsgemäß belehrt, wenn er für mehrere Darlehensveträge nur eine einheitliche Widerrufsbelehrung erhält und in der Belehrung alle Vertrags- bzw. Kontonummern aufgeführt werden. Damit wird für den Darlehensnehmer deutlich, dass sich die Widerrufsbelehrung auf jede der zum Abschluss der Darlehensveträge abgegebenen Willenserklärungen beziehen, die auch jeweils gesondert widerrufen werden können (Anschluss BGH, Beschluss vom 29. August 2017 - XI ZR 318/16 -, Rn. 2, juris)
Normenkette
BGB § 355 Abs. 1 S. 2
Verfahrensgang
LG Frankfurt am Main (Urteil vom 11.01.2019; Aktenzeichen 2-21 O 385/17) |
Tenor
Auf den Hinweis wurde die Berufung zurückgenommen.
In dem Rechtsstreit
...
werden die Parteien darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, die Berufung durch einstimmigen Beschluss nach § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.
Die Kläger erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme binnen drei Wochen nach Zugang dieses Beschlusses.
Gründe
I. Die Kläger wenden sich mit der Berufung gegen die Abweisung ihrer Klage, mit der sie die Beklagte aus vermeintlichen Rückgewährschuldverhältnissen auf Zahlung in Anspruch genommen haben.
Der Kläger nahm bei der Beklagten mit zwei in einer Vertragsurkunde zusammengefassten Darlehensverträgen vom 07.10.2004 zwei grundpfandrechtlich besicherte Darlehen über 115.000,- EUR (Konto-Nr. ...-1) und 60.000,- EUR (Konto-Nr. ...-2) auf. Dem Darlehensvertrag war eine Widerrufsbelehrung beigefügt, die wie folgt lautet:
"Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Ich bin an meine auf den Abschluss des nachstehenden Vertrages gerichtete Willenserklärung
nicht mehr gebunden, wenn ich sie binnen zwei Wochen widerrufe.
Form des Widerrufs
Der Widerruf muss in Textform (z. B. schriftlich, mittels Telefax- oder E-Mail-Nachricht) erfolgen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten.
Fristlauf
Der Lauf der Frist für den Widerruf beginnt einen Tag nachdem mir
• ein Exemplar dieser Widerrufsbelehrung und
• die Vertragsurkunde, mein schriftlicher Vertragsantrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder meines Vertragsantrages
zur Verfügung gestellt wurden. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Adressat des Widerrufs
Der Widerruf ist zu senden an meinen nachstehend bezeichneten Vertragspartner:
Widerruf bei bereits erhaltener Leistung
Habe ich vor Ablauf der Widerrufsfrist bereits eine Leistung von meinem Vertragspartner erhalten, so kann ich mein Widerrufsrecht dennoch ausüben. Widerrufe ich in diesem Fall, so muss ich die empfangene Leistung jedoch an meinen Vertragspartner zurück gewähren und ihm die von mir aus der Leistung gezogenen Nutzungen herauszugeben.
Kann ich die von meinem Vertragspartner mir gegenüber erbrachte Leistung ganz oder teilweise nicht zurück gewähren - beispielsweise weil dies nach dem Inhalt der erbrachten Leistung ausgeschlossen ist -, so bin ich verpflichtet, insoweit Wertersatz zu leisten. Dies gilt auch für den Fall, dass ich die von meinem Vertragspartner erbrachte Leistung bestimmungsgemäß genutzt habe. Diese Verpflichtung zum Wertersatz kann ich vermeiden, wenn ich die Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist nicht in Anspruch nehme.
Ort, Datum (tt.MM.jjjj.) |
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Unterschrift 1. Kreditnehmer Unterschrift 2. Kreditnehmer" |
Wegen des weiteren Inhalts des Darlehensvertrags sowie der äußeren Gestaltung der Widerrufsbelehrung wird auf die Fotokopien (Anlage K 1 - Anlagenband) Bezug genommen.
Des Weiteren nahm der Kläger bei der Beklagten mit Darlehensvertrag vom 25.10.2004 ein grundpfandrechtlich besichertes Darlehen über 70.000,- EUR (Konto-Nr. ...-3) auf, welches durch die KfW-Bankengruppe refinanziert wurde. Dem Darlehensvertrag war eine Widerrufsbelehrung beigefügt, die wie folgt lautet:
"Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Ich bin an meine auf den Abschluss des nachstehenden Vertrages gerichtete Willenserklärung
nicht mehr gebunden, wenn ich sie binnen zwei Wochen widerrufe.
Form des Widerrufs
Der Widerruf muss in Textform (z. B. schriftlich, mittels Telefax- oder E-Mail-Nachricht) erfolgen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten.
Fristlauf
Der Lauf der Frist für den Widerruf beginnt einen Tag nachdem mir
• ein Exemplar dieser Widerrufsbelehrung und
• die Vertragsurkunde, mein schriftlicher Vertragsantrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder meines Vertragsantrages
zur Verfügung gestellt wurden. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Adressat des Widerrufs
Der Widerruf ist zu senden an meinen nachstehend bezeichneten Vertragspartner:
Widerruf bei bereits erhaltener Leistung
Habe ich vor Ablauf der Widerrufsfrist bereits eine Leistung von meinem Vertragspartner erhalten, so kann ich mein Widerrufsrecht dennoch ausüben. Widerrufe ich in diesem Fall,...