Leitsatz (amtlich)

Zur Rechtmäßigkeit von Rabatten innerhalb eines Eisenbahnverkehrsunternehmens.

 

Normenkette

AEG §§ 6, 14; BGB §§ 134, 139; GWB §§ 19-20

 

Verfahrensgang

LG Frankfurt am Main (Urteil vom 15.12.2004; Aktenzeichen 3-8 O 72/04)

 

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 8. Kammer für Handelssachen des LG Frankfurt/M. vom 15.12.2004 abgeändert.

Auf die Widerklage der Beklagten wird die Klägerin verurteilt, an die Beklagte 1.396.004,05 EUR nebst Zinsen i.H.v. 8 %-Punkten über dem Basiszinssatz

a) seit dem 21.10.2003 für eine Restforderung von 47.651,48 EUR aus der Rechnung vom 6.10.2003 für Bahnstromlieferungen im Januar 2003,

b) seit dem 28.2.2003 für eine Restforderung von 40.000 EUR aus der Abschlagsrechnung vom 13.2.2003 für Bahnstromlieferungen im Februar 2003,

c) seit dem 21.10.2003 für eine Restforderung von 5.498,57 EUR aus der Rechnung vom 6.10.2003 für Bahnstromlieferungen im Februar 2003,

d) seit dem 5.4.2003 für eine Restforderung von 40.000 EUR aus der Abschlagsrechnung vom 20.3.2003 für Bahnstromlieferungen im März 2003,

e) seit dem 21.10.2003 für eine Restforderung von 8.815,19 EUR aus der Rechnung vom 6.10.2003 für Bahnstromlieferungen im März 2003,

f) seit dem 5.4.2003 für eine Restforderung von 40.000 EURaus der Abschlagsrechnung vom 20.3.2003 für Bahnstromlieferungen im April 2003,

g) seit dem 21.10.2003 für eine Restforderung von 3.946,49 EUR aus der Rechnung vom 6.10.2003 für Bahnstromlieferungen im April 2003,

h) seit dem 28.5.2003 für eine Restforderung von 40.000 EUR aus der Abschlagsrechnung vom 30.4.2003 für Bahnstromlieferungen im Mai 2003,

i) seit dem 21.10.2003 für eine Restforderung von 5.070,25 EUR aus der Rechnung vom 6.10.2003 für Bahnstromlieferungen im Mai 2003,

j) seit dem 4.6.2003 für eine Restforderung von 40.000 EUR aus der Abschlagsrechnung vom 20.5.2003 für Bahnstromlieferungen im Juni 2003,

k) seit dem 21.10.2003 für eine Restforderung von 460,36 EUR aus der Rechnung vom 6.10.2003 für Bahnstromlieferungen im Juni 2003,

l) seit dem 1.7.2003 für eine Restforderung von 40.000 EUR aus der Abschlagsrechnung vom 16.6.2003 für Bahnstromlieferungen im Juli 2003,

m) seit dem 21.10.2003 für eine Restforderung von 3.129,27 EUR aus der Rechnung vom 6.10.2003 für Bahnstromlieferungen im Juli 2003,

n) seit dem 1.8.2003 für eine Restforderung von 36.827,04 EUR aus der Abschlagsrechnung vom 17.7.2003 für Bahnstromlieferungen im August 2003,

o) seit dem 2.9.2003 für eine Restforderung von 40.000 EUR aus der Abschlagsrechnung vom 18.8.2003 für Bahnstromlieferungen im September 2003,

p) seit dem 1.11.2003 für eine Restforderung von 10.221,09 EUR aus der Rechnung vom 17.10.2003 für Bahnstromlieferungen im September 2003,

q) seit dem 30.9.2003 für eine Restforderung von 40.000 EUR aus der Abschlagsrechnung vom 15.9.2003 für Bahnstromlieferungen im Oktober 2003,

r) seit dem 2.12.2003 für eine Restforderung von 16.978,31 EUR aus der Rechnung vom 17.11.2003 für Bahnstromlieferungen im Oktober 2003,

s) seit dem 4.11.2003 für eine Restforderung von 40.000 EUR aus der Abschlagsrechnung vom 20.10.2003 für Bahnstromlieferungen im November 2003,

t) seit dem 15.5.2004 für eine Restforderung von 12.429,05 EUR aus der Rechnung vom 30.4.2004 für Bahnstromlieferungen im November 2003,

u) seit dem 2.12.2003 für eine Restforderung von 40.000 EUR aus der Abschlagsrechnung vom 17.11.2003 für Bahnstromlieferungen im Dezember 2003,

v) seit dem 15.5.2004 für eine Restforderung von 9.382,97 EUR aus der Rechnung vom 30.4.2004 für Bahnstromlieferungen im Dezember 2003,

w) seit dem 16.1.2004 für eine Restforderung von 44.000 EUR aus der Abschlagsrechnung vom 9.1.2004 für Bahnstromlieferungen im Januar 2004,

x) seit dem 15.5.2004 für eine Restforderung von 28.415,01 EUR aus der Rechnung vom 30.4.2004 für Bahnstromlieferungen im Januar 2004,

y) seit dem 16.2.2004 für eine Restforderung von 44.000 EUR aus der Abschlagsrechnung vom 9.1.2004 für Bahnstromlieferungen im Februar 2004,

z) seit dem 12.6.2004 für eine Restforderung von 36.543,25 EUR aus der Rechnung vom 28.5.2004 für Bahnstromlieferungen im Februar 2004,

aa) seit dem 16.3.2004 für eine Restforderung von 44.000 EUR aus der Abschlagsrechnung vom 9.1.2004 für Bahnstromlieferungen im März 2004,

bb) seit dem 12.6.2004 für eine Restforderung von 35.348,28 EUR aus der Rechnung vom 28.5.2004 für Bahnstromlieferungen in März 2004,

cc) seit dem 16.4.2004 für eine Restforderung von 44.000 EUR aus der Abschlagsrechnung vom 9.1.2004 für Bahnstromlieferungen im April 2004,

dd) seit dem 12.6.2004 für eine Restforderung von 26.822,37 EUR aus der Rechnung vom 28.5.2004 für Bahnstromlieferungen im April 2004,

ee) seit dem 16.5.2004 für eine Restforderung von 60.000,00 EUR aus der Abschlagsrechnung vom 29.4.2004 für Bahnstromlieferungen im Mai 2004,

ff) seit dem 16.7.2004 für eine Restforderung von 6.853,23 EUR aus der Rechnung vom 1.7.2004 für Bahnstromlieferungen im Mai 2004,

gg) seit dem 16.6.2004 für eine Restforderung von 60.000 EUR aus der Abschlagsrechnung vom 29.4.2004 für Ba...

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