Entscheidungsstichwort (Thema)

Qualitätszustellung

 

Leitsatz (amtlich)

Beinhaltet eine "Klarstellung", die mit einer auf die konkrete Verletzungsform beschränkten Unterwerfungserklärung in einem einheitlichen Schreiben verbunden wird, zugleich eine Einschränkung des Kernbereichs des Unterlassungsanspruchs, so ist die Unterwerfung wegen dieses Vorbehalts insgesamt ungeeignet, eine gesetzte Wiederholungsgefahr wirksam auszuräumen.

 

Normenkette

UWG § 12 Abs. 1

 

Verfahrensgang

LG Hamburg (Urteil vom 10.03.2004; Aktenzeichen 315 O 706/03)

 

Tenor

Auf die Berufung der Antragsteller wird das Urteil des LG Hamburg, Zivilkammer 15, vom 10.3.2004 abgeändert.

Die Antragsgegnerin wird verurteilt, es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 EUR, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten zu unterlassen mit Blick auf den Werbeträger EA zu behaupten/behaupten zu lassen,

"Bei der Verteilung spielt die hohe Qualität der Zustellung durch die Deutsche Post eine entscheidende Rolle. Immer samstags erreicht EA durch den Briefzusteller die Haushalte in Ihrem gewünschten Zielgebiet"

und/oder

"Qualitätszustellung durch den Briefzusteller bei der Deutschen Post direkt in den Briefkasten"

wie dies in dem als Anlage beigefügten Auszug aus der Eigenwerbungsbroschüre "So kommt ihre Haushaltswerbung garantiert gut an ... Stand 09/03" geschieht.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Rechtsstreits in erster und zweiter Instanz.

und beschlossen:

Der Streitwert wird auch für den Berufungsrechtszug auf 85.000 EUR festgesetzt.

 

Gründe

I. Die Parteien sind Wettbewerber bei dem Vertrieb von unadressierter Werbung.

Die Antragsgegnerin bietet unter der Bezeichnung EA ein Werbekonzept an, bei dem Werbesendungen mit der normalen Hauspost sonnabends in die Hausbriefkästen verteilt werden können. Zu diesem Zweck wird eine nach Bedarf unterschiedliche Anzahl von Werbeprospekten zusammen mit einem Fernsehprogramm als Trägermedium in einer verschweißten Plastikfolie an alle Haushalte eines bestimmten Bezirks verteilt. Das Verbreitungsgebiet sowie die Häufigkeit der Verteilung von EA in einem bestimmten Verbreitungsgebiet hängt wesentlich von insoweit bestehenden Verbreitungsaufträgen ab.

Für ihren Werbeträger EA wirbt die Antragsgegnerin ggü. gewerblichen Abnehmern, die ihre Prospekte an Endverbraucher verteilen wollen, mit einer Reihe von Verkaufsförderungsmaßnahmen. Verschiedene der hierin aufgestellten Werbebehauptungen sind von den Antragstellern beanstandet worden. Sie waren in der Vergangenheit Gegenstand von Verfahren vor dem LG Hamburg und dem OLG Hamburg.

Auf Antrag der Antragsteller hatte das LG der Antragsgegnerin mit einstweiliger Verfügung vom 25.11.2003 unter Androhung der üblichen Ordnungsmittel zunächst verboten, mit Blick auf den Werbeträger EA zu behaupten/behaupten zu lassen,

"Bei der Verteilung spielt die hohe Qualität der Zustellung durch die Deutsche Post eine entscheidende Rolle. Immer samstags erreicht EA durch den Briefzusteller die Haushalte in Ihrem gewünschten Zielgebiet"

und/oder

"Qualitätszustellung durch den Briefzusteller bei der Deutschen Post direkt in den Briefkasten"

und/oder

"Die Briefzusteller der Deutschen Post stellen regelmäßig und termingenau zu"

wie dies in dem nachfolgend eingespiegelten Auszug aus der Eigenwerbungsbroschüre "So kommt ihre Haushaltswerbung garantiert gut an ... Stand 09/03" geschieht.

Nachdem die Antragsteller der Antragsgegnerin die einstweilige Verfügung zugestellt hatten, gab die Antragsgegnerin mit Schreiben ihrer Prozessbevollmächtigten vom 17.12.2003 (Anlage AG1) u.a. folgende Erklärung ab

1. ... Unsere Mandantin wird es bei Meidung einer durch Ihre Mandanten gemeinsam nach billigem Ermessen festzusetzenden, durch das Gericht zu überprüfenden Vertragsstrafe unterlassen, im geschäftlichen Verkehr es zu Zwecken des Wettbewerbs mit Blick auf den Werbeträger EA zu behaupten und/oder behaupten zu lassen,

"Bei der Verteilung spielt die hohe Qualität der Zustellung durch die Deutsche Post eine entscheidende Rolle. Immer samstags erreicht EA durch den Briefzusteller die Haushalte in Ihrem gewünschten Zielgebiet"

und/oder

"Qualitätszustellung durch den Briefzusteller bei der Deutschen Post direkt in den Briefkasten"

und/oder

"Die Briefzusteller der Deutschen Post stellen regelmäßig und termingenau zu"

wenn dies wie in dem Beschluss des LG Hamburg, 315 O 706/03, vom 25.11.2003 eingespiegelten Auszug aus der Eigenwerbungsbroschüre "So kommt ihre Haushaltswerbung garantiert gut an ... Stand 09/03" geschieht.

Die Haftung meiner Mandantin für Dritte gem. § 278 BGB beschränkt sich auf Verstöße, die unserer Mandantin auch nach dem Maßstab des § 890 ZPO zuzurechnen wären.

2. Zur Vermeidung von Missverständnissen stellen wir klar, dass die Unterlassungserklärung insb. nicht die isolierte Bewerbung der Zustellung des Produktes durch Mitarbeiter unserer Mandantin mit

"Hohe Qualität der Zustellung"

und/oder

"Qualitätszustellung",

erfasst, so...

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