Entscheidungsstichwort (Thema)
Unzulässigkeit einer Beschwerde gegen Eintragung im Handelsregister; Umdeutung in Anregung eines Amtslöschungsverfahrens
Verfahrensgang
LG Aachen (Beschluss vom 28.10.2003; Aktenzeichen 44 T 3/03) |
AG Düren (Aktenzeichen 18 HR A 2098) |
Tenor
Auf die weitere Beschwerde der Beteiligten zu 1) bis 4) vom 13.11.2003 werden die Verfügung des AG Düren vom 31.1.2003, 18 HRA 2098, die Nichtabhilfeentscheidung des AG Düren vom 17.2.2003 und der Beschluss des LG Aachen vom 28.10.2003, 44 T 3/03, aufgehoben. Die Sache wird zur anderweitigen Entscheidung an das AG Düren zurückverwiesen.
Das AG wird angewiesen, erneut über das Begehren der Beschwerdeführer unter Zurückstellung seiner in der Verfügung vom 31.1.2003 und in der Entscheidung vom 17.2.2003 geäußerten Bedenken neu zu entscheiden.
Gründe
1. Mit notarieller Urkunde des Notars Dr. S. vom 9.12.2002 (Urkundenrolle-Nr. ... für 2002; Bl. 217 ff. d.GA.) wurde u.a. Folgendes zur Eintragung in das Handelsregister angemeldet:
"1. Die Kommanditeinlagen der Kommanditisten sind nach dem amtlichen Umrechnungskurs von 1 Euro = 1,95583 DM in Euro umgerechnet und betragen infolgedessen nunmehr:
a) die Kommanditeinlage des Kommanditisten I.M.: 255.645,94 Euro;
b) die Kommanditeinlage der Kommanditisten B.M. geborene T: 51.129,19 Euro;
c) die Kommanditeinlage der Kommanditistin S.X. geborene M: 102.258,38 Euro;
d) die Kommanditeinlage des Kommanditisten Q.M.: 102.258,38 Euro.
2. Der Kommanditist I.M. hat seine Kommanditeinlage in Höhe von 255.654,94 Euro im Wege der Einzelrechtsnachfolge übertragen, und zwar wie folgt:
a) auf den Kommanditisten Q.M. einen Kommanditanteil von 89.476,08 Euro dessen Einlage sich hierdurch auf 191.734,46 Euro erhöht hat;
b) auf den neu eintretenden Kommanditisten Herrn W.X. einen Kommanditanteil von 89.476,08 Euro, an diesen mit Wirkung auf den Zeitpunkt der Eintragung der Rechtsnachfolge auf Herrn W.X. im Handelsregister;
c) auf die neu eintretende Kommanditistin, die Gesellschaft bürgerlichen Rechts unter der Bezeichnung "M. & X. Beteiligungs-GbR" mit Sitz in ..., O.-Straße, bestehend aus Q.M., geboren am 29.3.1955, und W.X., geboren am 24.11.1948, einen Kommanditanteil von 76.693,78 Euro, und zwar mit Wirkung auf den Zeitpunkt der Eintragung der Rechtsnachfolge auf die M. & X. Beteiligungs-GbR im Handelsregister.
Herr I.M. ist durch diese Übertragung aus der Gesellschaft ausgeschieden.
Die persönlich haftende Gesellschafterin, der übertragende Kommanditist, die erwerbenden Kommanditisten sowie Frau B.M. geborene T. und Frau S.X. geborene M. versichern, dass der ausgeschiedene Kommanditist keine Abfindung aus dem Gesellschaftsvermögen erhalten hat oder ihm versprochen ist."
Auf diesen Antrag hat das AG unter lfd. Nr. 2 folgende Eintragung in Spalte 5 des Handelsregisters vorgenommen (Bl. 204):
"Nach Währungsumstellung Kommanditist:
X., S., J., *9.10.1949, Einlage: 102.258,38 Euro.
Nach Währungsumstellung Kommanditist:
M., B., J., *31.10.1921, Einlage 51.129,19 Euro.
Nach Währungsumstellung und nach Erhöhung der Einlage im Wege der Sonderrechtsnachfolge um 89.476,08 Euro Kommanditist:
M., Q., C./Belgien, *29.3.1955 Einlage: 191.734,46 Euro.
Eingetreten als Kommanditist im Wege der Sonderrechtsnachfolge:
Kommanditist:
X., W., J., *24.11.1943, Einlage: 89.476,08 Euro.
Eingetreten als Kommanditist im Wege der Sonderrechtsnachfolge:
Kommanditist:
M. & X. Beteiligungs-GbR mit Sitz in O., bestehend aus den Gesellschaftern Q.M., C./Belgien, *29.3.1955, und W.X., J., *24.11.1948, Einlage: 76.693,78 Euro.
Ausgeschieden als Kommanditist:
M., I., L1, *3.2.1933."
Mit Schriftsatz vom 7.1.2003 (Bl. 207 f. d. GA.) hat der antragstellende Notar ggü. der vorgenommenen Eintragung Bedenken geäußert. Aus dieser Handelsregistereintragung sei - abweichend von der Anmeldung - nicht ersichtlich, dass der Beteiligte zu 1) als bisheriger Kommanditist seine Kommanditanteile auf die Beteiligten zu 2) bis 4) im Wege der Sonderrechtsnachfolge übertragen und durch die Übertragung im Wege der Sonderrechtsnachfolge aus der Gesellschaft ausgeschieden sei. Die Angabe "Ausgeschieden als Kommanditist" lasse den Grund des Ausscheidens offen. Er bat um Ergänzung und Klarstellung der Eintragung im Handelsregister gemäß Handelsregisteranordnung.
Mit Verfügung vom 31.1.2003 (Bl. 209 d.GA) hat der Rechtspfleger die beantragte Ergänzung und Klarstellung der Handelsregistereintragung mit der Begründung abgelehnt, der Eintragungstext ergebe sich aus der Verwendung des benutzten Softwareprogramms "RegisSTAR" im Rahmen der mittlerweile eingeführten elektronischen Registerführung. Dieses Programm arbeite mit Textbausteinen, die für jeden einzelnen Vorgang, so auch für das Ausscheiden eines Kommanditisten, vorgegeben seien. Der Eintragungstext unterscheide sich von dem in der Praxis bisher verwendeten Text, entspreche aber den gesetzlichen Vorgaben. Gemäß den Vorschriften der HRV sei lediglich das Ausscheiden und der Eintritt von Gesellschaftern in Sp. 5 zu vermerken. Hinzu komme die im vorliegenden ...