Tenor

Der Antrag auf Aufhebung des in dem Schiedsverfahren zwischen den Parteien (DIS-SV-2020-00464) durch das Schiedsgericht bestehend aus dem Schiedsrichter F. als Vorsitzendem und den Schiedsrichtern Y. und S. am 21.10.2021 erlassenen Schiedsspruchs in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 03.12.2021 wird zurückgewiesen.

Der in dem Schiedsverfahren zwischen den Parteien (DIS-SV-2020-00464) durch das Schiedsgericht bestehend aus dem Schiedsrichter F. als Vorsitzenden und den Schiedsrichtern Y. und S. am 21.10.2021 erlassene Schiedsspruch, in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 03.12.2021, wird mit folgendem Inhalt für vollstreckbar erklärt:

Die Schiedsbeklagte wird verurteilt,

(i) das Fairtrade-Zertifikat XXXXXX, gültig bis 22. März 2022, erneut auszustellen;

(ii) die Schiedsklägerin mit dem Status eines Fairtrade-Händlers in die E-CERT-Datenbank aufzunehmen;

(iii) der Schiedsklägerin vollen Zugriff auf die E-CERT-Datenbank zu gewähren, und

(iv) der Schiedsklägerin volle Nutzerrechte für die E-CERT-Datenbank zu gewähren.

2. Die Schiedsbeklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, zu behaupten, die Schiedsklägerin sei dezertifiziert worden oder handle unrechtmäßig, indem sie das Fairtrade-Zertifikat nutzt.

3. Es wird festgestellt, dass die Schiedsbeklagte die Schiedsklägerin für 75% aller Verluste und Schäden entschädigen muss, die dieser in Zusammenhang mit

(i) der Suspendierungsentscheidung vom 21. September 2020 und

(ii) der Dezertifizierungsentscheidung vom 26. Oktober 2020

entstanden sind.

3a. Es wird festgestellt, dass der Zertifizierungsvertrag zwischen den Parteien nicht durch die Kündigungserklärungen der Schiedsbeklagten vom 26. Oktober 2020 und vom 10. April 2021 beendet wurde und über diese Daten hinaus noch gültig und in Kraft ist.

4. Die Schiedsklägerin trägt 33 % und die Schiedsbeklagte 67% der Kosten des Schiedsverfahrens.

Danach zahlt die Schiedsbeklagte der Schiedsklägerin den Betrag von EUR 57.140,91 (für die von der DIS festgesetzten Kosten) und den Betrag von EUR 149.700,37 (für die Rechtsverfolgungs- und sonstigen Kosten der Parteien), beide Beträge zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz pro Jahr ab dem Datum, an dem dieser Schiedsspruch zugestellt wird, bis zu dem Tag, an dem die vollständige Zahlung geleistet wird.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Schiedsbeklagte.

Dieser Beschluss ist vorläufig vollstreckbar.

 

Gründe

I. Die Schiedsbeklagte beantragt mit am 26.01.2022 eingegangenem Schriftsatz u.a. die Teilaufhebung eines Schiedsspruchs, die Schiedsklägerin beantragt, diesen für vollstreckbar zu erklären.

Die Schiedsbeklagte ist eine 100%ige Tochtergesellschaft des K. e.V. (Fairtrade International) und global für die Vergabe des Fairtrade-Zertifikats zuständig. Sie ist eine Zertifizierungsstelle im Sinne der Verordnung (EG) 765/2008 und von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) nach der ISO Norm 17065 akkreditiert. Im Rahmen von regelmäßigen Kontrollen (sog. Audits) überprüft sie die Einhaltung der jeweiligen Fairtrade-Standards. Die Schiedsklägerin ist ein in der Dominikanischen Republik ansässiges, familiengeführtes Handelsunternehmen, das den Export von Bananen aus der Dominikanischen Republik betreibt. Sie wurde von der Schiedsbeklagten im Jahr 2011 als Händlerin von Fairtrade-Bananen zertifiziert. Dem liegt ein zwischen den Parteien zustande gekommener Zertifizierungsvertrag in der Fassung vom 03.12.2017/22.01.2018 zugrunde, der kraft Rechtswahl dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unterliegt. Am 26.10.2020 entzog die Schiedsbeklagte der Schiedsklägerin das Fairtrade-Zertifikat. Anlass hierfür waren die Ergebnisse zweier Nachprüfungen (Audits) im Juli und Oktober 2020, im Rahmen derer die Schiedsbeklagte zum Ergebnis gelangt war, dass die Schiedsklägerin gegen die einschlägigen Fairtrade-Standards verstoßen habe, indem sie konventionelle Bananen als "Fairtrade"-Bananen gehandelt habe. Gegen die Dezertifizierungsentscheidung erhob die Schiedsklägerin zunächst Widerspruch, der durch das sog. Appeal Committee der Schiedsbeklagten zurückgewiesen wurde und sodann am 14.12.2020 Schiedsklage, mit der sie im Wesentlichen beantragte, die Dezertifizierungsentscheidung für unwirksam zu erklären sowie ihr Schadensersatz wegen entgangenen Gewinns zuzusprechen. Im Laufe des Schiedsverfahrens erklärte die Schiedsbeklagte mit Schriftsatz vom 10.04.2021 die außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung des Zertifizierungsvertrags.

Am 21.10.2021 erging ein Schiedsspruch (AS 23, Bl. 713 ff. eA), mit welchem die Schiedsklage für überwiegend begründet erachtet wurde. Dieser wurde den Prozessbevollmächtigten der Parteien am selben Tag per E-Mail übermittelt, woraufhin diese den Erhalt ebenfalls per E-Mail bestätigten (Bl. 1653 ff. eA). Die Parteien hatten sich zuvor mit einer entsprechenden Vorgehensweise einverstanden erklärt (vgl. Bl. 1663 ff. eA). Am 03.12.2021 erfolgte aufgrund eines Antrags der Schiedsbeklagten vom 26.10.2021 (Bl. 1392 ff....

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