Verfahrensgang
LG Köln (Urteil vom 28.04.2011; Aktenzeichen 15 O 221/10) |
Tenor
Auf die Berufung der Klagepartei wird das am 28.4.2011 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des LG Köln (15 O 221/10) im Kostenpunkt abgeändert. Soweit darin im Übrigen zum Vorteil der Beklagten zu 2) und 3) entschieden worden ist, wird die Berufung der Klagepartei zurückgewiesen.
Die in beiden Instanzen entstandenen Gerichtskosten tragen die Klagepartei zu 5/6 und die Beklagte zu 1) zu 1/6. Die Klagepartei trägt die in beiden Rechtszügen entstandenen außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2) und 3). Im Übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Vollstreckungsschuldner bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger zuvor Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Gründe
I. Nach Erledigung der Klage gegen die Beklagte zu 1) durch Vergleich streiten die Parteien noch über die Haftung der Beklagten zu 2) und 3) aus Anlass der Beteiligung der Klagepartei an der G. Baubetreuung Immobilien Anlagen Nr. 00 KG (nachfolgend: G. Fonds 00, Fondsgesellschaft).
Die Klagepartei zeichnete am 16.12.1993 eine Beteiligung an der Fondsgesellschaft i.H.v. 50.000 DM zzgl. 2.500 DM (5 %) Agio. Den Beteiligungsbetrag nebst Agio brachte die Klagepartei aus Eigenmitteln auf.
Die Beklagte zu 2) ist als Treuhandkommanditistin an der Fondsgesellschaft beteiligt, die sie gemeinsam mit H. K. T. und H. van P. als persönlich haftenden Gesellschaftern ohne Kapitaleinlage sowie der G. Baubetreuung GmbH, der E. GmbH (nachfolgend: E. GmbH) und der Beklagten zu 3) als Kommanditisten gegründet hatte. Gegenstand des Fonds ist die Errichtung des aus Büro-, Laden-, Hotel- und Wohnflächen bestehenden Gebäudekomplexes "I. B. Q." auf mehreren durch die Fondsgesellschaft von der E. GmbH erworbenen Grundstücken in D.. Das Stammkapital der Beklagten zu 3) und der Alleingesellschafterin der Beklagten zu 2) wird von F. J. L. gehalten. Hierauf wird in dem von der Beklagten zu 3) herausgegebenen 64 Seiten umfassenden, in zwei Teile gegliederten Prospekt hingewiesen. Der Vorstellung der Fondsimmobilie und allgemeinen Einschätzungen über den D. er Immobilienmarkt und die zu erzielende Miete schließen sich ab Seite 34 in Teil II Informationen auch über die Risiken und das "Zahlenwerk" des Beteiligungsangebots an.
Laut dem auf Seite 34 des Fondsprospekts abgedruckten Investitions- und Finanzierungsplan sollte der Gesamtaufwand für die Anlage 468.500.000 DM betragen. Hiervon waren 368.500.000 DM zzgl. 5 % Agio (= 18.425,00 DM) als Eigenkapital (Kommanditkapital) für die Objektgesellschaft von den Anlegern zu beschaffen. Die Mittelverwendung ist wie folgt geregelt:
DM
1. Grundstücks- und Erwerbsnebenkosten
63.900.000
2. Generalübernehmer
307.480.000
3. Einrichtung Hotel
2.300.000
4. Treuhandschaft
4.600.000
5. Steuerberatung
2.300.000
6. Eigenkapitalbeschaffung 29.480.000
Platzierungsverpflichtung 4.000.000
33.480.000
7. Eigenkapitaleinzahlungsgarantie
4.000.000
8. Zinsgarantie
2.000.000
9. Höchstkostengarantie
4.000.000
10. Finanzierungsbeschaffung
Zwischenfinanzierungsbeschaffung
Endfinanzierungsbeschaffung
3.000.000
2.000.000
11. Bauzeitbürgschaft
3.000.000
12. Fondsprojektierung
3.500.000
13. Geschäftsbesorgung
3.500.000
14. Vermietungsauftrag
5.000.000
15. Bauzeitzinsen
22.300.000
16. Komplementärvergütung
120.000
17. Treuhandauftrag
500.000
18. Diverse Gesellschaftskosten, Jahresabschluss, nicht abzugsfähige Umsatzsteuer, Darlehenssicherung, Handelsregister
1.480.000
19. Gesamtbetrag
468.500.000
Damnum und Zinsvorauszahlung
32.450.000
Weitere Eigenkapitalbeschaffungsaufwendungen
18.425.000
Auf Seite 35 des Prospekts wird unter Überschrift "Aufschlüsselung der Mittelverwendung" tabellarisch zwischen objekt- und fondsbedingten Kosten unterschieden. Den objektbedingten Kosten werden zugeordnet die Grundstücks- und Erwerbsnebenkosten sowie der Aufwand für den Generalübernehmer, die Einrichtung des Hotels, die Zins- und Höchstkostengarantie, den Vermietungsauftrag und die Bauzeitzinsen. Zu den fondsbezogenen Kosten wurden gerechnet der Aufwand für die Treuhandschaft, die Steuerberatung, die Eigenkapitalbeschaffung, die Platzierungsverpflichtung, die Eigenkapitaleinzahlungsgarantie, die Finanzierungsbeschaffung, die Bauzeitbürgschaft, die Komplementärvergütung und den Treuhandauftrag. Die verbleibenden Positionen wurden je zur Hälfte den objekt- und den fondsbedingten Kosten zugeordnet.
In Bezug auf die die Grundstücks- und Erwerbsnebenkosten enthält der Prospekt in dem Abschnitt "Die Grundstücks- und Leistungsverträge" auf Seite 45 unter der Überschrift "Grundstückssituation" folgenden Hinweis.
"... Die Gesellschaft ist mit dem Erwerb des Grundbesitzes in die Verpflichtungen der grundstückseinbringenden Firma E. GmbH gegenüber der Treuhandanstalt D. und dem Treuhandunternehmen (D. er Vergaser- un...