Verfahrensgang

LG München I (Aktenzeichen 25 O 24644/14)

 

Tenor

Das Endurteil des Oberlandesgerichts München - 18. Zivilsenat - vom 13.11.2016 wird im Tenor wie folgt berichtigt:

Im einleitenden Satz zu Ziffer I heißt es "berichtigt mit Beschluss vom 31.03.2016".

 

Gründe

Es liegt ein offensichtliches Schreibversehen vor (§ 319 ZPO).

 

Fundstellen

Dokument-Index HI12350772

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