Verfahrensgang
LG München I (Aktenzeichen 25 O 24644/14) |
Tenor
Das Endurteil des Oberlandesgerichts München - 18. Zivilsenat - vom 13.11.2016 wird im Tenor wie folgt berichtigt:
Im einleitenden Satz zu Ziffer I heißt es "berichtigt mit Beschluss vom 31.03.2016".
Gründe
Es liegt ein offensichtliches Schreibversehen vor (§ 319 ZPO).
Fundstellen
Dokument-Index HI12350772 |
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