Verfahrensgang

OLG Stuttgart (Urteil vom 11.12.2019; Aktenzeichen 9 U 260/19)

LG Stuttgart (Urteil vom 14.05.2019; Aktenzeichen 23 O 210/18)

 

Tenor

Das Endurteil des Oberlandesgerichts Stuttgart - 9. Zivilsenat - vom 11.12.2019 wird im Tatbestand (Seite 2 vorletzte Zeile) dahingehend berichtigt, dass es statt "2019" richtig heißen muss "2009".

 

Gründe

Es liegt ein offensichtliches Schreibversehen vor, § 319 ZPO.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI14823984

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