Verfahrensgang
LG Stuttgart (Aktenzeichen 37 O 5/19 KfH) |
Tenor
Das am 04.05.2021 verkündete Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart - 10 U 428/20 - wird in Ziff. 1 des Tenors dahingehend berichtigt, dass es statt "Auf die Berufung des Klägers" richtig lautet: "Auf die Berufung der Beklagten".
Gründe
Die Beklagte war Berufungsklägerin. Somit liegt in Ziff. 1 des Tenors eine offenbare Unrichtigkeit vor gemäß § 319 Abs. 1 ZPO.
Fundstellen
Dokument-Index HI15731169 |
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