Hat der Mieter gegen das Räumungsurteil Berufung eingelegt, kann der Vermieter im Wege der Anschlussberufung den Wegfall oder die Verkürzung der Räumungsfrist beantragen.

Stattdessen – und in den übrigen Fällen – kann der Vermieter sofortige Beschwerde einlegen, wenn er sich gegen die Gewährung oder eine zu lang bemessene Räumungsfrist wendet. Die Beschwerdefrist beträgt auch hier 2 Wochen (gerechnet ab Zustellung der amtsgerichtlichen Entscheidung).

Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis Gold enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge