Bis zum Jahr 2045 strebt die Bundesregierung einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand an. Genau an dieser Stelle knüpft die Energieberatung für Wohngebäude an. Das Programm deckt den gesamten Wohngebäudebereich, sowohl für private als auch für gewerbliche Zielgruppen, ab. Es ist daher von seiner Wirkung wie auch der strategischen Bedeutung zentral zur Erreichung der deutschen Klimaschutzziele. Gemäß dem Ziel der klimaneutralen Wärmeversorgung von Gebäuden bis 2045 soll die Beratung besonders auf einen erforderlichen Heizungstausch hinwirken und dabei vor allem Heizungen aufzeigen, bei denen der Einsatz von direkt genutzten erneuerbaren Energien möglichst hoch und der von begrenzt verfügbaren fossilen oder biogenen Brennstoffen möglichst gering ist.

Die in dieser Richtlinie festgelegten Anforderungen an die Energieberater und den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) stellen sicher, dass am Ende der Energieberatung Maßnahmenempfehlungen stehen, die den bestmöglichen Weg zur energetischen Sanierung und damit zur Verbesserung der Energieeffizienz des Gebäudes aufzeigen.

Darüber hinaus sind gemäß Artikel 8 Absatz 3 der Richtlinie 2012/27/EU die Mitgliedstaaten dazu angehalten, Programme zu entwickeln, um Haushalte durch geeignete Beratungsleistungen für den Nutzen von Audits zu sensibilisieren. Diesem Auftrag kommt die Bundesregierung durch die Energieberatung für Wohngebäude nach.

Im Rahmen dieser Richtlinie soll eine Netto-Endenergieeinsparung pro Beratungsfall von jährlich 8 000 kWh und damit einhergehende CO2-Minderungswirkung erzielt werden.

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