Bei Beendigung des Mietverhältnisses und Rückgabe der Räume an den Vermieter wird häufig nicht klar und eindeutig dokumentiert, welche Mängel vorliegen und für welche Mängel der Vermieter den Mieter verantwortlich macht und die Beseitigung bzw. Kostenersatz verlangt. Die Übergabe sollte daher grundsätzlich in Anwesenheit eines sachverständigen Zeugen stattfinden, der zu vorhandenen Mängel und deren Ursachen Stellung nimmt. Erst dann sollte auf dieser Grundlage ein Übergabeprotokoll angefertigt und unterzeichnet werden.

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