2. |
2. Durchführung der Selbstüberwachung |
2.1 |
Probenahme Abwasserproben sind entsprechend den Vorgaben des wasserrechtlichen Zulassungsbescheides zu entnehmen und die dort genannten Parameter zu bestimmen. Die Probenahme zur analytischen Abwasseruntersuchung sollte hinsichtlich des Zeitpunktes mit der jeweiligen Durchflussmessung korrespondieren, um Frachtermittlungen anstellen zu können. |
2.2 |
Durchflussmessung Die Durchflussmessung hat durch ein hinreichend genaues Verfahren zu erfolgen. Bei kontinuierlich betriebenen Abwasserbehandlungsanlagen hat die Durchflussmessung ständig, auch an arbeitsfreien Tagen und Wochenenden, zu erfolgen. Das Betriebswasser ist möglichst getrennt vom häuslichen Abwasser zu fassen. Bei Abwasserbehandlungsanlagen mit einem Abwasseranfall unter 10 m³/Tag kann die Abwassermenge durch Wasserzähler auf der Frischwasserseite ermittelt werden. Für alle anderen gewerblichen Abwasserbehandlungsanlagen kann die zuständige untere Wasserbehörde, bei Indirekteinleitern der Träger der Abwasserbeseitigungspflicht die Messung des Abwasseranfalls durch Wasserzähler auf der Frischwasserseite auf Antrag zulassen, wenn dies als hinreichend genau anzusehen ist. Bei Chargenbetrieb kann die tägliche Abwassermenge durch die Erfassung von Anzahl und Größe der Chargen ermittelt werden. Die ordnungsgemäße Funktionsfähigkeit von Durchflussmesseinrichtungen ist durch die Betreiberin oder den Betreiber der Abwasserbehandlungsanlage sicher zu stellen. |
2.3 |
Art und Umfang der Selbstüberwachung Die Anforderung an Art und Umfang der Selbstüberwachung von Abwasserbehandlungsanlagen richtet sich nach der Art der Abwasserbehandlung. Es ist jeweils zu unterscheiden zwischen:
Die Selbstüberwachung von Abwasserbehandlungsanlagen nach Nr. 1 erfolgt bei Vergleichbarkeit mit einer kommunalen Kläranlage in Abstimmung mit der zuständigen Behörde nach Anlage 1. Die Selbstüberwachung von Abwasserbehandlungsanlagen nach Nr. 2 und Nr. 3 richtet sich nach den Festlegungen des wasserrechtlichen Zulassungsbescheids. |
3. |
Betriebsbericht Der jährliche Bericht zu den industriellen und gewerblichen Abwasserbehandlungsanlagen ist digital mit dem Produkt "SüVO-Betriebsbericht-online" in der jeweils geltenden Fassung (einzusehen unter https://umweltanwendungen.schleswig-holstein. de/Suevo/sv_start.php) anzufertigen. Er umfasst die Ergebnisse der Selbstüberwachung und hat mindestens folgende Angaben zu enthalten:
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